Das Team der Fachschule für Augenoptik des bfw

FAQ - Fragen rund um die Ausbildung an der Fachschule für Augenoptik

Informationen rund um die Meisterkurse an der Fachschule für Augenoptik - Unsere FAQ

Rund um die Meisterkurse am bfw gibt es immer ein paar Fragen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen die wichtigsten Fragen klären können. Selbstverständlich hilft Ihnen auch unser Team jederzeit gerne weiter.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk wird zugelassen, wer die Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Wartezeit muss nicht mehr eingehalten werden. Mit dem Vorbereitungslehrgang kann direkt nach Abschluss der Gesellenprüfung begonnen werden.

Anmeldung

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung zum Meisterkurs:

Falls Sie einen Schülerausweis möchten, der sicherlich einige finanzielle Vorteile bringt, so lassen Sie uns bitte ein Passbild zukommen.
Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung findet vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer zeitnah nach dem Ende des Kurses  statt. Der Lehrinhalt richtet sich nach der neuen Meisterprüfungsordnung. Nach der Meisterprüfungsordnung wird die Werkstatt nicht geprüft.

Anmeldung zur Prüfung

Wir, das bfw als Bildungsträger, stehen mit den zuständigen Handwerkskammern im engen Kontakt. Wir melden die Klassen im Verbund bei der Kammer zur Prüfung an. Die Formulare für die Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie während des Kurses von uns.

Arbeitslos melden

Entstehen vor oder nach dem Kurs Zeiten, in denen Sie nicht angestellt sind, so sollten Sie sich arbeitslos melden. Nur dann erfolgt zum Beispiel eine Anerkennung bezüglich der Rentenversicherung.

Beispiel: Sie arbeiten bis zum 31. Januar. Der Kurs startet am 20. Februar. Damit sollten Sie sich für diese Übergangszeit arbeitslos melden. Das Gleiche gilt nach der Schule.

Beispiel: Der Kurs geht bis zum 31. September. Danach kommen die Prüfungen. Sind Sie aber ab dem 1. Oktober nicht irgendwo angestellt, müssen Sie sich für die Prüfungszeit – oder bis zum Start des neuen Jobs – arbeitslos melden.

Krankenversicherung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vollzeitkurses müssen sich, sofern Sie nicht weiterhin bei einem Arbeitgeber gemeldet sind, bei ihrer Krankenkasse als Schüler selbst versichern.
Den aktuellen Beitragssatz erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Finanzielle Förderung / BAföG

Altersunabhängige finanzielle Unterstützung gibt es durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Lesen Sie mehr Hier finden Sie Informationen zum Aufstiegs-BAföG.

Anerkennung von Prüfungsteilen

Wir als staatlich anerkannte Schule können keine Anerkennungen von Teilleistungen zur Meisterprüfung aussprechen. Zuständig hierfür ist immer die prüfende Handwerkskammer.

Wer Teile einer Meisterprüfung bereits abgelegt hat – zum Beispiel die Ausbildereignungsprüfung oder ausländische Zeugnisse besitzt – sollte unbedingt die Anerkennung bei der Handwerkskammer beantragen. Die Kammern geben hierüber gerne Informationen und senden Ihnen die notwendigen Unterlagen zu. Diese Anerkennung sollten Sie so früh wie möglich beantragen. Die Adressen der Handwerkskammern bekommen Sie vom bfw-Team.

Fehlzeiten

Bitte vermeiden Sie Fehlzeiten. Jeder wird mal krank – überhaupt kein Problem. Wenn Sie staatliche finanzielle Förderungen bekommen, benötigen wir als Schule eine Krankmeldung. Das Amt fragt in regelmäßigen Abständen die Anwesenheit der Teilnehmer ab und auch, ob eine Krankmeldung vorlag. Sollten hier zu große Fehlzeiten entstehen, kann das Amt die Förderung streichen.

Unfallversicherung

Während der Teilnahme an einem Meisterkurs, sowie auf dem direkten unmittelbaren Weg zur Schule und nach Hause, sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert. Sollte ein Unfall in der Schule oder auf dem Weg passieren, bitten wir um unmittelbare Meldung des Ereignisses. Alle weiteren Informationen über das Vorgehen wird Ihnen dann das bfw-Team mitteilen.

Ratenzahlung

Sie haben die Möglichkeit, die Schulgebühr in Raten zu bezahlen. Hierbei erhebt das bfw keine Zinsen und auch keine Bearbeitungsgebühren. Der Gesamtbetrag erhöht sich nicht. Was für Sie finanziell vorteilhafter ist, sollten Sie mit ihrem Steuerberater klären.
Beispiel: Sie starten im Herbstkurs. Dann haben Sie bis zum Herbst Steuern aus ihrem Angestelltenverhältnis bezahlt. In diesem Fall kann es steuerlich besser sein, den Schulbetrag noch in diesem Arbeitsjahr komplett zu bezahlen. Aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung – fragen Sie Ihren Steuerberater.

Ist der Lehrgangsplatz gesichert?

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Posteingangs der Anmeldungen. Unsere Kurse sind oftmals früh ausgebucht. Nur eine frühzeitige Anmeldung sichert daher einen Platz bei uns am bfw.

Welches Material wird für den Kurs benötigt?

Sie benötigen Kugelschreiber, farbige Stifte (zum Beispiel Stabilo), ein großes Geo-Dreieck, ein kleines Geo-Dreieck, Papier zum schreiben und einen Taschenrechner. Warten Sie aber bitte mit dem Kauf – Sie erfahren zum Taschenrechner mehr in den ersten Unterrichtsstunden.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Für die Theorieprüfung verfügt das bfw über einen exzellenten Fragenkatalog, der innerhalb der letzten Jahre entstand und permanent aktualisiert wird. Zur Zeit umfasst dieser Fragenkatalog mehr als 700 Fragen rund um die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk.
Für die praktische Meisterprüfung werden Sie an den notwendigen Geräten optimal während des Unterrichtes vorbereitet.

Auch außerhalb der Unterrichtszeiten können Sie unsere Schulräume für die Prüfungsvorbereitung nutzen. In den meisten Kursen bilden sich Lerngruppen, die auch nach Schulschluss z.T. von Dozenten /-innen betreut werden.

Welche Bücher werden benötigt?

Das bfw Karlsruhe hat zu allen Fächern umfangreiche Skripte und Vorlagen.

Wo kann ich übernachten?

Für den Blockkurs haben wir mit einigen umliegenden Hotels Vereinbarungen getroffen. Man kennt dort die Teilnehmer der Fachschule für Augenoptik.

Hotels in Karlsruhe:

  • Hotel Astoria , Mathystr. 22, 76133 Karlsruhe
  • Hotel Karlstor, Karlstr. 46, 76133 Karlsruhe
  • Hotel Eden, Bahnhofstr. 15-19, 76137 Karlsruhe
  • Hotel Santo, Karlstr. 67-69, 76137 Karlsruhe
  • City Hotel, Kaiserstr. 152-154, 76133 Karlsruhe

Hotels in Kassel:

  • Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, 34225 Baunatal
  • GenoHotel Baunatal, Schulze-Delitzsch-Straße 2, 34225 Baunatal
  • Hotel Scirocco, Kirchbaunaer Str. 1, 34225 Baunatal
  • Best Western Ambassador, Friedrich-Ebert-Allee 1, 34225 Baunatal
  • Hotel-Gasthof Fritzès Goldener Stern, Hauptstraße 21, 34270 Schauenburg-BreitenbachStern

Für die Vollzeitklassen:

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vollzeitklassen liegen uns verschiedene Angebote von Wohnungseigentümern und Studentenwohnheimen vor. Das Team des bfw hilft Ihnen weiter und vermittelt Kontakte.