Lassen Sie sich Ihre Umschulung oder Weiterbildung beim bfw durch verschiedene Förderprogramme mitfinanzieren. Sprechen Sie dafür unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Ihrer Nähe an – Ihre Experten/-innen vor Ort!
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Gefördert werden Qualifizierungen wie Umschulungen, die bei der erfolgreichen beruflichen Eingliederung unterstützen und eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
Sie sind arbeitssuchend, verfügen über einen Berufsabschluss oder waren bereits drei Jahre beruflich tätig? Dann informieren Sie sich auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bildungsgutschein.
Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen bescheinigen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter das Vorliegen der Fördervoraussetzung für eine oder auch mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und waren während der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet? Sie benötigen Hilfe beim Bewerbungsprozess oder andere Trainings, um Ihre Vermittlungshemmnisse zu verringern oder zu beseitigen? Dann sind die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine die richtige Lösung für Sie.
Mit dem Aufstiegs-BAföG (auch Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genannt) werden Vorbereitungslehrgänge auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister /-in, Betriebswirt /-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in oder Erzieher /-in gefördert. Die Lehrgänge finden in Voll- oder Teilzeit statt und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.
Seit dem 1. August 2020 gibt es mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Auch Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Der Zuschuss beträgt insgesamt 50%, sodass 50% der Kosten über die Bank finanziert werden. Bei positivem Abschluss einer Fort und Weiterbildung werden weitere 50% der Restsumme fallen gelassen, sodass im Endeffekt nur 25% der Hauptsumme fällig werden
Sie bereiten sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine Fortbildungsprüfung vor? Sie haben eine erste Berufsausbildung, verfügen über Berufspraxis, sind Absolventin und Absolvent eines Bachelor-Studiums oder Studienabbrecher /-in?
Dann informieren Sie sich hier zum Aufstiegs-BAföG auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort sind auch die vielen Neuerungen im Detail erklärt.
Oder schauen Sie sich das Erklärvideo zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an.
Besonders qualifizierte Absolventen einer Berufsausbildung können im Rahmen der Begabtenförderung verschiedene Hilfen zur beruflichen Weiterbildung erhalten. So kann z. B. die Weiterbildung zum Meister über ein Stipendium finanziert werden.
Das Qualifizierungschancengesetz gibt von strukturellen Veränderungen betroffenen Mitarbeitenden die Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung.
Erfahren Sie hier mehr über das Qualifizierungschancengesetz.
Ab Juli 2023 erhalten Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten 150€ monatlich, wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen die zu einem Berufsabschluss führt. Das Weiterbildungsgeld wird anrechnungsfrei und zusätzlich zum festen Regelbedarf gezahlt.
Weiter Infos finden Sie hier.
Wertvolle Tipps bietet Ihnen auch der Leitfaden zur Finanzierung von Weiterbildungen der Stiftung Warentest.