Qualifizierungs­chancengesetz: Neue Möglichkeiten für Beschäftigte

Wir unterstützen Sie mit unseren geförderten Weiterbildungsangeboten

In der heutigen Zeit sind Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer von einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt betroffen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einerseits nimmt die Digitalisierung Einzug in Unternehmensprozesse, andererseits beschäftigt der demografische Wandel die Arbeitswelt. Das führt dazu, dass die Anforderungen an Beschäftigte und damit einhergehend die Notwendigkeit neuer Qualifizierungen steigen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und bietet Beschäftigten mit dem Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit, die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen der betrieblichen Belange des Unternehmens auszubauen. Wir bieten Ihnen ein vielseitiges Kursangebot zur Weiterqualifizierung und langfristigen Arbeitsplatzsicherung.

Sie arbeiten in einem Unternehmen und wollen sich zu Qualifizierungsmöglichkeiten für Ihre Belegschaft informieren? Auch dabei helfen wir gerne.
 

Was wir Ihnen bieten:

Mit unserer mehr als 65-Jährigen Erfahrung als Bildungsanbieter wissen wir, wie sich Arbeitsplätze aufgrund von technischen Entwicklungen verändern und was das für die Belegschaft und jede/-n Einzelne/-n bedeutet. Das wichtigste ist für Sie, in Zeiten des Wandels nicht den Anschluss zu verlieren.
Genau hier wollen wir Sie unterstützen. Gehen Sie mit der Zeit und bewahren Sie in der digitalen Transformation einen kühlen Kopf. Unsere breit gefächerten Angeboten an Fort- und Weiterbildungen sind auf Ihre Situation angepasst.

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Mitarbeitenden in den Standorten zum Qualifizierungschancengesetz und unseren Angeboten beraten.

Unsere Vorteile im Überblick:

  • Mit über 200 Standorten deutschlandweit bieten wir schnelle Wege zu einer umfassenden Beratung.
  • Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln.
  • Bei uns finden Sie passgenaue und individuell zugeschnittene Kurse.

Erfahren Sie mehr zu unserem Fort- und Weiterbildungsprogramm.

Kann meine Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?

Wenn Sie sich jetzt fragen, unter welchen Bedingungen eine Weiterbildung gefördert wird, haben wir Ihnen hier eine Checkliste vorbereitet:

  • Ist Ihre derzeitige berufliche Tätigkeit durch neue Technologien unmittelbar betroffen?
  • Könnte Ihre Stelle in naher Zukunft vom Strukturwandel betroffen sein?
  • Wollen Sie sich gerne in einem Beruf weiterbilden, in dem es wenige Fachkräfte gibt?

Wenn die Antworten auf Sie zutreffen, dann lassen Sie sich zur Weiterbildungsförderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz beraten.

Weiterbildung – der unternehmerische Erfolgsfaktor

Die Weiterbildung von Beschäftigten ist auch für die Unternehmen von zentraler Bedeutung. Nur wenn die eigene Belegschaft auf die Digitalisierung und die Industrie 4.0 vorbereitet ist, kann man personell gut aufgestellt in die Zukunft starten und muss keine Angst vor Fachkräftemangel oder demografischen Engpässen haben.
Durch das Qualifizierungschancengesetz werden Unternehmen finanziell unterstützt, Ihre Mitarbeitenden zu fördern und auf die bevorstehenden Veränderungen des Arbeitsplatzes vorzubereiten. Gefördert werden Weiterbildungen, die die Kenntnisse der Mitarbeitenden erweitern und auf betriebsbedingte strukturelle Veränderungen anpassen.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Der Umfang der Förderung hängt in erster Linie von der Betriebsgröße sowie dem Qualifizierungstand ab. Bezuschusst werden Lehrgangskosten sowie das Arbeitsentgelt.
Förderfähig sind:

Erstattung / Zuschüsse nach Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen

In Kleinstunternehmen arbeiten bis zu 10 Beschäftigte.

Erstattung der Lehrgangskosten:
bis zu 100%
Maximale Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
bis zu 75%

 

KMU

KMUs sind kleine und mittlere Unternehmen von 10 bis unter 250 Beschäftigten.

Erstattung der Lehrgangskosten:
bis zu 50%
Maximale Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
bis zu 50%

Größere Unternehmen

Als Größere Unternehmen gelten Betriebe, die ab 250 bis unter 2.500 Beschäftigte haben.

Erstattung der Lehrgangskosten:
bis zu 25%
Maximale Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
bis zu 25%

Großunternehmen

Großunternehmen beschäftigen mehr als 2500 Mitarbeiter/-innen.

Erstattung der Lehrgangskosten:
bis zu 15%
Maximale Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
bis zu 25%

Die Zuschüsse erhöhen sich jeweils um 5 %, wenn das Unternehmen die Förderung der Weiterbildung in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat oder einem Qualifizierungstarifvertrag unterliegt und jeweils um weitere 10 %, wenn 10 Prozent der Beschäftigten in KMU und 20 % der Beschäftigten in größeren Betrieben gleichzeitig qualifiziert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Beschäftigte qualifizieren für die technische und digitale Transformation

Automatisierung und Digitalisierung von Produkten und Prozessen oder der branchenbezogene Strukturwandel führen in vielen Unternehmen zu weitreichenden Veränderungen.

Dieses gilt in besonderer Weise auch für die Qualifikationsanforderungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um mit den Änderungen Schritt zu halten, ist die Weiterbildung im digitalen Wandel ein entscheidender Faktor für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und aus Sicht Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für deren Beschäftigungsfähigkeit.

Kompetenz in der Analyse von Qualifikationsbedarfen, Weiterbildungsplanung und Beratung

Tätigkeiten werden sich vielfältig wandeln. Diese veränderten Anforderungen gilt es systematisch zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen für eine zielgerichtete Personalentwicklung abzuleiten. Dies ist die Basis für das Aufstellen individueller Qualifizierungs- und Weiterbildungspläne.

Den notwendigen Prozess zu organisieren oder Sie darin zu unterstützen, ist eine unserer Stärken.

Kompetenz in Weiterbildung

Wir unterstützen Sie, die Veränderungen der Arbeitsanforderungen anzunehmen, in dem wir zielgerichtet für Ihr Unternehmen betriebliche Konzepte entwickeln und umsetzen, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und weiterentwickeln.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Anpassungsqualifizierungen an neue betriebliche Anforderungen
  • Nachholen bzw. Erwerb aktueller beruflicher Abschlüsse
  • Fachliche und überfachliche Weiterbildungen
  • Fachkräftetrainings
  • Konzepte für das arbeitsplatznahe Lernen

Parallel erschließen wir für Sie mögliche Fördermittel, u.a. aus dem Qualifizierungschancengesetz.

Haben Sie Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne unter sonar@bfw.de

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse, Beratung, Lösung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen
  • Lernprozessbegleitung
  • Coaching
  • Einsatz moderner Lernformen
  • Inhouse / Outhouse

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es eine Vielzahl weitere Förderprogramme. Informieren Sie sich hier über verschiedene Fördermöglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Aus- und Weiterbildung.