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Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf - HRB 690
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stefan Körzell
CEO & Sprecher der Geschäftsführung: Klaus Knappstein
COO: Sonja Schmitz
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE121633400
Die Gesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne der steuerlichen Vorschriften anerkannt.

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Schimmelbuschstr. 55
40699 Erkrath
Tel.: 02104 499-0
Fax: 02104 499-255
E-Mail: kontakt@bfw.de

Hinweise, die dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfallen, können vertraulich an die interne Meldestelle unter den folgenden Kontaktdaten gemeldet werden:

Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)
Hinweisgebermeldestelle
Schimmelbuschstraße 55
40699 Erkrath
Tel: 02104 499-243
E-Mail: Meldestelle@bfw.de


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Online-Redaktion
Frederik Senge
bfw – Unternehmen für Bildung.
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senge.frederik@bfw.de

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Kontakt Datenschutzbeauftragter:  dsb@bfw.de

LkSG

Grundsatzerklärung der Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) zur Anerkennung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes 

 

Eine Unternehmensführung, die im Einklang mit ethischen Grundsätzen sowie den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung steht, ist für das bfw und seine Tochtergesellschaften elementarer Bestandteil der Unternehmensphilosophie (u.a Verhaltenskodex und Charta der Grundrechte der EU als Leitlinien).

Wir stehen in der Verantwortung, Menschenrechte in unserem Geschäftsbereich und unseren Wertschöpfungsketten zu achten, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen sowie einen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten.

Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg insoweit nur im Einklang in der Achtung der Menschenrechte und der Umweltbelange nachhaltig sein kann.

Mit dieser Grundsatzerklärung bekennen wir, die Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und die verbundenen Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 3 LkSG, uns zu den in der Anlage zu § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 3 Satz 2 LkSG genannten Konventionen, Deklarationen und Prinzipien.

Parallel zu dieser Grundsatzerklärung ist unser Verständnis und sind unsere Werte in Bezug auf ein ethisch einwandfreies Verhalten in der Konzernbetriebsvereinbarung „Verhaltenskodex“ reglementiert, der für alle Beschäftigte der Konzernunternehmen Gültigkeit hat und insb. auch alle Führungskräfte ausdrücklich verpflichtet.

 

Wir übernehmen Verantwortung für Mensch und Umwelt mit folgenden Maßnahmen:

  • Regelmäßige Risikoanalysen und Risikomanagement: Zur Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken richten wir in Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich ein angemessenes Risikomanagement ein und führen eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch. Bei diesem Gesamtüberblick ermitteln wir die abstrakten Risiken. Wo sich derartige abzeichnen, wird eine konkrete Risikobetrachtung durchgeführt, bei der wir prüfen, wie wahrscheinlich eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht ist und wie schwer die Auswirkungen auf Betroffene wären. Insoweit werden potentielle Risiken in Bezug auf Schweregrad, Reversibilität, Eintrittswahrscheinlichkeit und Einflussmöglichkeiten fokussiert.
  • Die erkannten Risiken werden durch Präventionsmaßnahmen, welche sowohl uns als auch etwaige Zulieferer umfassen, nach durchgeführter Priorisierung versucht zu minimieren.
  • Sofern vorhanden, werden unmittelbare Gefahren für Mensch oder Umwelt in der Lieferkette durch unverzüglich durchgeführte Maßnahmen versucht zu unterbinden. Sofern notwendig, werden wir gemeinsam mit den direkten Zulieferern bei erkannten und unmittelbaren Gefahren für Mensch und Umwelt einen Maßnahmenplan zur Verringerung oder Eliminierung der Gefahr erarbeiten.
  • Wenn vorbezeichnete Maßnahmenpläne nicht umgesetzt werden können oder nicht zum vereinbarten Ziel führen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zum direkten Lieferanten abzubrechen.
  • Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten dazu beitragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren. Dies setzt ein Grundverständnis und eine Sensibilisierung für derartige Themen voraus.
  • Von den Lieferanten, auch und bereits im Auswahlprozess, erwarten wir die Einhaltung aller der für sie anwendbaren Menschen- und Umweltschutzrechte. Darüber hinaus ist es für eine effektive Umsetzung der diversen Nachweispflichten erforderlich, dass seitens der Lieferanten die Bereitschaft besteht, mit uns diesbezüglich zu kooperieren. Dazu werden unsererseits klare Einkaufsrichtlinien aufgestellt werden.
  • Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder die Missachtung von Umweltstandards können jederzeit an die Meldestelle weitergegeben werden. Die Möglichkeit der Beschwerde steht allen Beschäftigten, Zulieferern, Geschäftspartnern sowie Dritten unter der Email-Adresse: Meldestelle@bfw.de zur Verfügung. Erhalten wir Informationen über potentielle Verstöße, werden diese geprüft, ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zur Behebung durchgeführt. Die Verfahrensordnung ist öffentlich zugänglich. Die Vertraulichkeit ist bei der Behandlung einer Beschwerde jederzeit gewährleistet.
  • Zur Überwachung des Risikomanagements haben wir einen Menschenrechtsbeauftragten (Dr. Andreas Humberg, Leitung Recht & Compliance) benannt.
  • Wir werden die Maßnahmen zur Einhaltung der im LkSG geregelten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben fortlaufend dokumentieren. Ferner werden wir jährlich öffentlich und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bericht erstatten.

Auf Basis der Erkenntnisse aus der nach Maßgabe des LkSG durchgeführten Risikoanalyse haben wir folgende menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken priorisiert:

  • Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen im eigenen Geschäftsbereich (angemessener Lohn und soziale Absicherung)
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Die Realisierung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig internen Prüfungen unterliegt. Diese Grundsatzerklärung wird daher auch bei Bedarf entsprechend aktualisiert.

 

Beschwerdeverfahren:

Hinweise auf das Vorliegen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie auf die Verletzung von Menschenrechten sowie Verstöße gegen Umweltgesetze und -vorschriften im bfw-Konzern und bei unmittelbaren Zulieferern können über die folgenden Beschwerde-/Hinweisgeberkanäle gemeldet werden.

 

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:

Die Beschwerden werden von der Stabsstelle Recht & Compliance bearbeitet, bei Bedarf mit Unterstützung von weiteren Fachexperten.

 

Kontakt ist möglich über:

Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

Hinweisgebermeldestelle

Schimmelbuschstraße 55

40699 Erkrath

Tel: 02104 499-243

E-Mail: Meldestelle@bfw.de

 

Ablauf des Beschwerdeverfahrens:

Die hinweisgebende Person erhält eine Eingangsbestätigung und wird über die nächsten Schritte sowie den zeitlichen Verlauf informiert, § 8 Abs. 1 LkSG.

Zunächst wird im Rahmen einer Erstbewertung geprüft, ob der gemeldete Sachverhalt in den sachlichen Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Weitere Voraussetzungen für die Einleitung einer Sachverhaltsklärung sind, dass der geschilderte Vorgang insgesamt als plausibel und grundsätzlich möglich einzuschätzen ist und eine Verletzung einer Pflicht aus dem LkSG bedeuten könnte. Dabei wird auch geprüft, ob die im Rahmen der Untersuchung stattfindende Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Die Sachverhaltsklärung erfolgt durch hierfür geeignete Personen, die unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese halten mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüfen die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und ersuchen die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen. Hinweise auf Verstöße bei unmittelbaren Zulieferern werden gemeinsam mit diesen untersucht. Die Prüfung erfolgt anhand von Unterlagen und Interviews und wird nachvollziehbar in einer Fallakte dokumentiert. Die Fallakten, bei denen kein begründetes Interesse an einer Aufbewahrung besteht, werden einmal jährlich gelöscht. Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung über den Fortschritt des Verfahrens. Eine Rückmeldung erfolgt nur insoweit, als dadurch interne Untersuchungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Jeder Fall schließt mit einem schriftlichen Abschlussbericht, der streng vertraulich ist. Der Berichtsverteiler richtet sich nach Art und Schwere der festgestellten Verstöße und wird für jeden Fall individuell festgelegt. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig.

Der Abschlussbericht enthält Sanktionen und geeignete Maßnahmen, um die Missstände abzustellen und ähnliche Verstöße zukünftig zu vermeinen. Die hinweisgebende Person erhält nach Abschluss der Untersuchung eine Rückmeldung über die Folgemaßnahmen, sofern rechtlich zulässig.

 

Schutz vor Repressalien:

Hinweisgeber, die in gutem Glauben Hinweise abgeben, um Missstände aufzudecken, genießen einen besonderen Schutz. Der bfw-Konzern gewährleistet, dass Hinweisgeber durch Vertraulichkeit zur Identität geschützt werden.

Hinweisgeber müssen nach Abgabe eines Hinweises keine Repressalien, wie beispielsweise Suspendierungen, Kündigungen, Aufgabenverlagerungen, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Mobbing oder ähnlich gelagerte Vergeltungsmaßnahmen seitens ihres Arbeitsgebers fürchten.

Ausdrücklich unerwünscht sind Hinweise, die Mitarbeiter mit böser Absicht und wider besseres Wissen beschuldigen. Solche Hinweise, die offenkundig ausschließlich andere Personen schädigen, denunzieren oder verunglimpfen sollen, werden nicht bearbeitet. In diesen Fällen genießt der Hinweisgeber keinen besonderen Schutz vor Repressalien und kann in Haftung genommen werden.

Bildnachweise

Bildnachweise für erworbene Lizenzrechte verwendeter Bilder finden Sie hier.