Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt.

Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob die Maßnahmen in Vollzeit, Block oder oder Teilzeit absolviert werden.

Die AFBG-Leistungen wurden zum 1. August 2016 umfassend verbessert.
Die Förderstrukturen wurden modernisiert und entbürokratisiert:

Antragsstellung:
Der Antrag muss unabhängig vom Lehrgangsort bei dem für den Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung schriftlich gestellt werden.

Wann sollte der Antrag gestellt werden:
Der Antrag auf Förderung sollte rechtzeitig, auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist.

Aktuelle Informationen:
Die Höhe der Förderung, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum „Aufstiegs-BAföG“ finden Sie im Internet unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.
Wir sind Ihnen bei der Antragsstellung gerne behilflich.