Neben Informationen zu unseren Bildungsangeboten und unseren Bildungsstätten finden Sie hier weitere praktische Informationen.
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Ob allgemeine Fragen, finanzielle Förderung oder konkrete Bildungsangebote – wir beraten Sie persönlich und zielgerichtet.
Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr
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E-Mail: meinkurs@bfw.de
Eine Umschulung ist ein Bildungsangebot, das Erwachsenen die Möglichkeit bietet, einen neuen Berufsabschluss zu erwerben und sich somit beruflich neu zu orientieren.
Dies kommt besonders zum Tragen, wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, die Arbeitsmarktlage im erlernten Beruf schlecht ist oder ein persönlicher Wunsch nach einer beruflichen Veränderung besteht.
Umschulungen sind ein zentrales Instrument der Erwachsenenbildung, um auf die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Sie ermöglichen es Menschen, auch im fortgeschrittenen Alter neue Kompetenzen zu erlernen und sich für zukunftsträchtige Berufe zu qualifizieren.
Sowohl eine Ausbildung als auch eine Umschulung haben einen anerkannten Berufsabschluss zum Ziel. Der Unterschied liegt sowohl im Vorwissen als auch in der Lebenssituation der Teilnehmenden.
Auszubildene befinden sich meist in einer Erstausbildung und streben somit einen ersten Berufsabschluss an.
Teilnehmende einer Umschulung besitzen oft bereits Berufserfahrung und einen Berufsabschluss, orientieren sich nun aber beruflich um.
Da Umschulungen oft auf bereits vorhandene, allgemeine berufliche Grundlagen aufbauen, sind sie in der Regel etwas kürzer und praxisorientierter als Ausbildungen.
Eine Weiterbildung zielt darauf ab vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen oder zu erweitern.
In der Erwachsenenbildung spielt sie eine entscheidende Rolle für die persönliche und berufliche Entwicklung. Im Gegensatz zur Umschulung, die auf einen neuen Berufsabschluss abzielt, ergänzt und optimiert die Weiterbildung bereits bestehende Kompetenzen und Qualifikationen.
Eine Fortbildung ist ein Bildungsangebot mit dem Ziel, zusätzliche Fähigkeiten für den eigenen Arbeitsplatz zu erwerben.
Fortbildungen richten sich an Menschen, deren Beruf neue Anforderungen hat oder neue Technologien verwendet und sich dieses zusätzliche Wissen aneignen möchten. Oftmals verhelfen diese in einer Fortbildung erlernten Kompetenzen auch dazu, gewünschte Karriereschritte zu gehen.
Auch eine Weiterbildung hat das Ziel, zusätzliche Fertigkeiten oder Qualifikationen aufzubauen. Im Gegensatz zu den Fortbildungen, eignen sich unsere Weiterbildungen auch für Menschen, die Kompetenzen oder Zusatzqualifikationen aus persönlichem Interesse erlernen möchten, ohne dass diese unbedingt für den Beruf relevant sein müssen.
Eine Externenprüfung ermöglicht es Arbeitnehmenden, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, ohne eine klassische Ausbildung oder Umschulung gemacht zu haben.
Die Voraussetzung, um an der Externenprüfung teilnehmen zu können, ist der Nachweis einer mindestens 1,5-mal so langen beruflichen Tätigkeit (im Vergleich zur regulären Ausbildungszeit) im angestrebten Beruf. Zum Beispiel – bei einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren werden viereinhalb Jahre Berufserfahrung für die Zulassung zur Externenprüfung benötigt. Als Berufserfahrung können Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland angerechnet werden.
Die Prüfungsinhalte der Externenprüfung sind identisch mit den Prüfungsinhalten einer regulären Ausbildung in den jeweiligen Berufen. In einem speziellen Vorbereitungskurs werden alle fachtheoretischen und praktischen Inhalte des gewünschten Berufes abgedeckt. Gemeinsam arbeiten wir an Ihren fachlichen Lücken, um Sie so gut wie möglich auf die Externenprüfung vor der Kammer (IHK, HWK oder HK) vorzubereiten.
Bei einer Teilqualifikation werden Themenbereiche eines Ausbildungsberufes in einzelne Module (TQs) aufgeteilt. Am Ende einer jeden TQ findet eine Wissensüberprüfung statt. Nach Absolvierung aller einzelnen TQs eines Berufsbildes, haben Sie die Möglichkeit Ihren anerkannten Berufsabschluss vor der jeweiligen Kammer (IHK, HWK oder HK) abzulegen. Bereits nach der Absolvierung einzelner TQs, können Sie eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufnehmen.
Ziel der Teilqualifikation ist es, Ihnen das notwendige Fachwissen in Theorie und Praxis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans in einzelnen Schritten zu vermitteln.
Eine Aufstiegsfortbildung ist eine berufliche Fortbildung, mit der Sie Ihre vorhandenen Qualifikationen gezielt erweitern, um eine höhere berufliche Position zu erreichen. Im Gegensatz zu einer Umschulung, die einen neuen Berufsabschluss vermittelt, baut die Aufstiegsfortbildung auf Ihrem bestehenden Beruf und Ihrer Berufserfahrung auf.
Ziel ist es, Sie auf eine Führungs-, Spezialisten- oder Meisterrolle im Unternehmen vorzubereiten – zum Beispiel als Fachwirt:in, Meister:in, Techniker:in oder Betriebswirt:in.
In vielen Fällen ist eine Förderung der Maßnahme über das sogenannte Aufstiegs-BAföG möglich.
Die Kosten hängen von der jeweiligen Umschulung bzw. Fort- oder Weiterbildung ab.
In den meisten Fällen können unsere Angebote vollständig über einen Bildungsgutschein gefördert werden und sind somit für die Teilnehmenden kostenlos.
Für Aufstiegsfortbildungen besteht außerdem die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beziehen.
Coachings und andere vorbereitende Maßnahmen können über einen Aktvierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert werden.
Wir beraten Sie gerne zu individuellen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr ausgewähltes Bildungsangebot.
Die meisten unserer Bildungsangebote können über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Diese Gutscheine sind eine Zusatzleistung, so dass ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld und Unterhaltszahlungen nicht verändert wird.
Beschäftigte, die sich weiterbilden oder weiterqualifizieren möchten, können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Höhe und Art der Förderung hängen von der Betriebsgröße des Arbeitgebers ab.
Für Aufstiegsfortbildungen besteht die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beziehen.
Selbstzahlende Teilnehmende schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit uns ab, in dem die Kosten und Fälligkeit der Zahlung geregelt werden.
Eine Ratenzahlung ist möglich.
Der Bildungsgutschein ist ein zentrales Instrument der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern. Er ermöglicht bis zu 100% Finanzierung von Weiterbildungen und Umschulungen, die Ihnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, suchen Sie sich zuerst eine passende Umschulung oder Weiterbildung bei uns aus und lassen sich dazu von uns beraten. Mit dem vom bfw erstellten Angebot besprechen Sie dann Ihre Teilnahme und die finanzielle Förderung durch Bildungsgutschein mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sobald Ihnen der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit vorliegt, haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei uns zu starten.
Sie haben die Möglichkeit 150€ Weiterbildungsgeld monatlich zu erhalten, wenn Sie an einer Maßnahme teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt.
Dieser Betrag wird Ihnen von der Agentur für Arbeit gezahlt, läuft zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf und ist anrechnungsfrei. So wird Ihr Engagement für einen qualifizierten Berufsabschluss unterstützt und Ihre Motivation gestärkt.
Außerdem können Sie von der Agentur für Arbeit eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000€, für das Bestehen einer Abschlussprüfung 1.500€ – komplett steuerfrei.
Die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) der Agenturen für Arbeit und Jobcenter bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen für eine kostenlose Teilnahme an einer gezielten Maßnahme zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung erfüllen.
Die Voraussetzungen für einen AVGS sind:
Und dass Sie Ihre Vermittlungshemmnisse durch gezielte Schulungen abbauen möchten
Das Aufstiegs-BAföG des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), richtet sich an besonders qualifizierte Absolvent:innen einer Berufsausbildung.
Dieses Förderprogramm bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterentwicklung.
Ob Sie den Meistertitel oder eine andere hochqualifizierte Fortbildung anstreben – das Aufstiegs-BAföG kann Ihre Weiterentwicklung durch ein Stipendium maßgeblich fördern. Es unterstützt sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen und hilft Ihnen, Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um Mitarbeitenden, die von strukturellen Veränderungen betroffen sind, den Zugang zu geförderter Weiterbildung zu ermöglichen. Es hilft Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen, sich an die dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen, Arbeitsplätze zu sichern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Das Beratungsgespräch kann telefonisch oder vor Ort mit Berater:innen in unseren Bildungsstätten stattfinden.
Ob allgemeine Fragen, finanzielle Förderung oder konkrete Bildungsangebote – wir beraten Sie persönlich und zielgerichtet.
Im Beratungsgespräch besprechen wir unter anderem Ihren bisherigen beruflichen Werdegang, Ihre Ambitionen und Ihre Bildungsmöglichkeiten beim bfw.
Außerdem haben Sie bei einem Termin vor Ort die Möglichkeit, sich unsere Bildungsstätte und unsere Lehrwerkstatt einmal anzusehen.
Nein, für das Erstgespräch oder ein Beratungsgespräch mit uns muss Ihre finanzielle Förderung noch nicht geklärt sein.
Es ist Ihnen überlassen wie Sie vorgehen:
Nach einem Erstgespräch stellen wir Ihnen gerne ein schriftliches Angebot zusammen. Mit dem Angebot können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit Ihre finanzielle Unterstützung beantragen.
Ihr Bildungsgutschein muss uns bis zum Start Ihrer Weiterbildung oder Ihrer Umschulung vorliegen.
Für die meisten technischen, aber auch für einige kaufmännische und IT-Kurse, ist ein kurzer Eignungstest notwendig.
So gewährleisten wir, dass das gewählte Bildungsangebot auch zu Ihnen passt.
In unserem Beratungsgespräch besprechen wir frühzeitig, welche Voraussetzungen Sie für die Kursteilnahme erfüllen müssen.
Für viele Bildungsangebote werden außerdem ausreichende Sprachkompetenzen in Deutsch vorausgesetzt.
Weitere Informationen zu den benötigten Sprachkompetenzen finden Sie in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.
Unsere Unterrichtssprache ist Deutsch.
Sie müssen in der Lage sein, Aufforderungen auf Deutsch zu verstehen.
Ob ein bestimmtes Sprachniveau (gemessen am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER) benötigt wird, hängt vom jeweiligen Bildungsangebot ab.
Oft setzen die Kammern ein Sprach-Niveau von mindestens B1 oder B2 (Fortgeschrittene Sprachkenntnisse) voraus.
Wir bieten auch Bildungsangebote mit Sprachförderung an, in denen Ihnen neben den Fachkenntnissen auch berufsspezifische Sprachkenntnisse (Berufsdeutsch) vermittelt werden.
Für Geflüchtete und Migrant:innen bieten wir extra entwickelte Coachings sowie BAMF-Integrationskurse an, bei denen der Sprachunterricht im Fokus steht.
Die Umschulungen finden meistens in Präsenz statt, da wir praxisorientiert in unseren Bildungsstätten unterrichten. Auch ist uns der persönliche Kontakt zwischen unseren Dozierenden und den Teilnehmenden, sowie der Kontakt unter den Teilnehmenden, sehr wichtig.
Wir bieten ein umfassendes Portfolio an hybriden Weiterbildungen an. Die Lerninhalte werden digital vermittelt und den Teilnehmenden werden eigens dafür ausgestattet Arbeitsplätze in unseren Bildungsstätten zur Verfügung gestellt.
Ergänzt wird unser Portfolio durch unsere Online-Angebote, welches komplett ortsunabhängig durchgeführt wird.
Wir bieten kein Bildungsangebot an, das gezielt auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist.
Trotzdem können viele unserer Bildungsangebote von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen absolviert werden.
Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt von Ihren individuellen Umständen und Bedürfnissen ab, sowie den Gegebenheiten vor Ort in unseren Bildungsstätten (Barrierefreiheit).
In einem Beratungsgespräch besprächen wir gerne Ihre persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse.
Ja, wir bieten sowohl Teilzeitoptionen als auch berufsbegleitende Kurse an.
Den Angebotsseiten können Sie entnehmen, ob der von Ihnen gewählte Kurs in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt wird.
Sollte keine für Sie passende Option dabei sein, können Sie uns trotzdem gerne ansprechen.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.
Ob eine Umschulung verkürzt werden kann entscheidet letztendlich die Kammer, vor der die Abschlussprüfung abgelegt wird.
Bei einigen Ausbildungen und Umschulungen kann bereits vorhandene Berufserfahrung angerechnet werden.
Ob dies in dem von Ihnen ausgewählten Bildungsangebot möglich ist, muss mit unseren Ausbilder:innen vor Ort und der zuständigen Kammer besprochen werden.
Wenn Sie krank sind, informieren Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn Ihre Bildungsstätte, so dass Sie vom Unterricht entschuldigt werden können.
Die Krankmeldung muss per Telefon oder Email erfolgen.
In Praktikumsphasen informieren Sie bitte außerdem unverzüglich Ihren Betrieb, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren.
Nach einem Arztbesuch informieren Sie die Bildungsstätte – und ggf. den Praktikumsbetrieb - über die Dauer Ihrer Krankmeldung.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss Ihrer Bildungsstätte innerhalb von drei Werktagen vorliegen.
Ja Teilnehmende haben Urlaubsanspruch.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesgesetz geregelt und richtet sich sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitangeboten nach den Wochenarbeitstagen.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch liegt bei 20 Urlaubstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Ja, unser Anschlussprogramm heißt bildung+.
bildung+ steht für lebenslanges Lernen und richtet sich an ehemalige Teilnehmende, Beschäftigte und Fachkräfte, die ihr Wissen und ihre Qualifikationen kontinuierlich ausbauen möchten.
Unser Angebot reicht von Grundlagenseminaren bis zu Aufstiegs-Fortbildungen.
Die offizielle Betreuung endet mit dem Abschluss des Bildungsangebotes.
Bei fachlichen Fragen stehen wir Ihnen aber auch nach Ihrer Teilnahme gerne zur Verfügung.
Sollten Sie länger krankgeschrieben gewesen sein oder sollten Sie zusätzliche Übung vor der Prüfung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module zu wiederholen oder einen Prüfungsvorbereitungskurs zu buchen.
An vielen unserer Standorte treffen sich Absolvent:innen unserer Bildungsangebote, um in Kontakt zu bleiben und Erfahrungen auszutauschen.
Diese Treffen werden allerdings privat von den Teilnehmenden organisiert und nicht über das bfw.
Wir freuen uns aber immer, von unseren ehemaligen Teilnehmer:innen zu hören.
Bei Kursabschluss erhalten Sie ein bfw-Zertifikat, das Ihre Teilnahme bescheinigt.
Dieses Zertifikat ist unabhängig von einer eventuellen Kammerprüfung.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, die Daten unserer Teilnehmenden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren zu löschen.
Bei Verlust des Teilnahmezertifikates nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, ist es uns leider nicht mehr möglich eine Kopie des Teilnahmezertifikates auszustellen.
Nach Kursabschluss erstellen wir mit Ihnen professionelle Bewerbungsunterlagen und unterstützen Sie bei der anschließenden Arbeitsplatzsuche.
Dabei profitieren Sie von unserem Netzwerk aus renommierten Unternehmen und Kooperationspartnern.