Neben den Informationen zu unserem Angebot, und unseren Bildungsstätten finden Sie hier praktische Informationen rund um ihre Teilnahme an einem unserer Bildungsangebote.
Sollten Sie auch hier nicht fündig werden, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an den Standorten immer gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine Nachricht über unser allgemeines Kontaktformular.
Eine Umschulung ist eine Bildungsmaßnahme, die Erwachsenen die Möglichkeit bietet, einen neuen Berufsabschluss zu erwerben und sich beruflich neu zu orientieren. Dies ist besonders relevant, wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, die Arbeitsmarktlage im erlernten Beruf schlecht ist oder ein persönlicher Wunsch nach einer beruflichen Veränderung besteht.
Umschulungen sind ein zentrales Instrument der Erwachsenenbildung, um auf die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Sie ermöglichen es Menschen, auch im fortgeschrittenen Alter neue Kompetenzen zu erlernen und sich für zukunftsträchtige Berufe zu qualifizieren.
Sowohl eine Ausbildung als auch eine Umschulung haben einen anerkannten Berufsabschluss zum Ziel. Der Unterschied liegt sowohl im Vorwissen als auch in der Lebenssituation.
Auszubildene befinden sich meist ein einer Erstausbildung und streben somit einen ersten Berufsabschluss an. Teilnehmende einer Umschulung besitzen oft bereits Berufserfahrung und einen Berufsabschluss, orientieren sich nun aber beruflich um.
Da Umschulungen oft auf bereits vorhandene, allgemeine berufliche Grundlagen aufbauen, sind Umschulungen in der Regel etwas kürzer und praxisorientierter als Ausbildungen.
Eine Weiterbildung zielt darauf ab vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu aktualisieren, zu vertiefen oder zu erweitern.
In der Erwachsenenbildung spielt sie eine entscheidende Rolle für die persönliche und berufliche Entwicklung. Im Gegensatz zur Umschulung, die auf einen neuen Berufsabschluss abzielt, ergänzt und optimiert die Weiterbildung bereits bestehende Kompetenzen und Qualifikationen.
Eine Fortbildung ist ein Bildungsangebot mit dem Ziel, zusätzliche Fähigkeiten für den eigenen Arbeitsplatz zu erwerben.
Die bfw-Fortbildungen richten sich an Menschen, deren Beruf neue Anforderungen hat oder neue Technologien verwendet und sich dieses zusätzliche Wissen aneignen möchten. Oftmals verhelfen diese in einer Fortbildung erlernten Kompetenzen auch dazu, gewünschte Karriereschritte zu gehen.
Auch eine Weiterbildung hat das Ziel, zusätzliche Fertigkeiten oder Qualifikationen aufzubauen. Im Gegensatz zu den Fortbildungen, eignen sich unsere Weiterbildungen auch für Menschen, die Kompetenzen oder Zusatzqualifikationen aus persönlichem Interesse erlernen möchten, ohne dass diese unbedingt für den Beruf relevant sein müssen.
Eine Externenprüfung ermöglicht es Arbeitnehmenden, einen staatlich oder von einer Kammer anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, ohne eine klassische Ausbildung oder Umschulung gemacht zu haben.
Die Voraussetzung, um an der Externenprüfung teilnehmen zu können, ist der Nachweis einer mindestens 1,5-mal so langen beruflichen Tätigkeit (im Vergleich zur regulären Ausbildungszeit) im angestrebten Beruf. Zum Beispiel – bei einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren werden viereinhalb Jahre Berufserfahrung für die Zulassung zur Externenprüfung benötigt. Als Berufserfahrung können Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland angerechnet werden.
Die Prüfungsinhalte der Externenprüfung sind identisch mit den Prüfungsinhalten einer regulären Ausbildung in den jeweiligen Berufen. In einem speziellen Vorbereitungskurs werden alle fachtheoretischen und praktischen Inhalte des gewünschten Berufes abgedeckt. Gemeinsam arbeiten wir an Ihren fachlichen Lücken, um Sie so gut wie möglich auf die Externenprüfung vor der Kammer (IHK, HWK oder HK) vorzubereiten.
Bei einer Teilqualifizierung werden Themenbereiche eines Ausbildungsberufes in einzelne Module (TQ's) aufgeteilt. Am Ende einer jeden TQ findet eine Wissensüberprüfung statt. Nach Absolvierung aller einzelnen TQ's (Module) eines Berufsbildes, haben Sie die Möglichkeit Ihren anerkannten Berufsabschluss vor der jeweiligen Kammer abzulegen. Bereits nach der Absolvierung einzelner TQ's, können Sie eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufnehmen.
Ziel der Teilqualifikation ist es, Ihnen das notwendige Fachwissen in Theorie und Praxis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans zu vermitteln.
Eine Aufstiegsfortbildung ist eine berufliche Weiterbildung, mit der Sie Ihre vorhandenen Qualifikationen gezielt erweitern, um eine höhere berufliche Position zu erreichen. Im Gegensatz zu einer Umschulung, die einen neuen Berufsabschluss vermittelt, baut die Aufstiegsfortbildung auf Ihrem bestehenden Beruf und Ihrer Berufserfahrung auf.
Ziel ist es, Sie auf eine Führungs-, Spezialisten- oder Meisterrolle im Unternehmen vorzubereiten – zum Beispiel als Fachwirt:in, Meister:in, Techniker:in oder Betriebswirt:in.
In vielen Fällen ist eine Förderung der Maßnahme über das sogenannte Aufstiegs-BAföG möglich.
Die Kosten hängen von der jeweiligen Umschulung bzw. Fort- oder Weiterbildung ab. In den meisten Fällen können unsere Angebote vollständig über einen Bildungsgutschein gefördert werden und sind somit für die Teilnehmenden kostenlos.
Für Aufstiegsfortbildungen besteht außerdem die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beziehen.
Coachings und andere vorbereitende Maßnahmen können über einen Aktvierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert werden.
In unseren Bildungsstätten beraten wir Sie gerne zu Ihren individuellen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr ausgewähltes Bildungsangebot.
Die meisten unserer Bildungsangebote können über einen Bildungsgutschein oder AVGS-Gutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese sind eine Zusatzleistung, so dass ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld und Unterhaltszahlungen nicht verändert wird.
Beschäftigte, die sich weiterbilden oder weiterqualifizieren möchten, können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Höhe und Art der Förderung hängen von der Betriebsgröße ab.
Für Aufstiegsfortbildungen besteht die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beziehen.
Selbstzahlende Teilnehmer:innen schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit uns ab, in dem die Kosten und Fälligkeit der Zahlung geregelt werden. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Beratungsgespräche können telefonisch oder vor Ort mit Berater:innen in unseren Bildungsstätten stattfinden.
Wir besprechen mit Ihnen Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und Ihre Bedürfnisse und suchen gemeinsam passende Bildungsangebote in unserem Portfolio. Wir beraten Sie außerdem gerne zu Fördermöglichkeiten, Lerninhalten, Lernmaterialien oder anderen praktischen Themen.
Bei einem Termin vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich die Bildungsstätte – und wenn es für den von Ihnen gewählten Kurs relevant ist, unsere Lehrwerkstatt – einmal anzusehen.
Nein, bei einem Erstgespräch oder Beratungsgespräch mit uns muss die finanzielle Förderung noch nicht geklärt sein.
Ob Sie sich zuerst bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen und dann einen geeigneten Kurs bei uns suchen, oder ob sie mit uns über ein Bildungsangebot sprechen und es dann der Bundesagentur für Arbeit vorlegen, ist Ihnen überlassen.
Nach einem Erstgespräch stellen wir Ihnen gerne ein Angebot schriftlich aus, das Sie bei der Agentur für Arbeit vorzeigen können, um die Förderung zu beantragen. Der Bildungsgutschein muss uns beim Start der Weiterbildung oder Umschulung vorliegen.
Für die meisten technischen, aber auch für einige kaufmännische und IT-Kurse, ist ein kurzer Eignungstest notwendig. Damit prüfen wir, ob das gewählte Bildungsangebot auch zu Ihnen passt.
Bei einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen frühzeitig, welche Voraussetzungen für die Kursteilnahme erfüllt werden müssen.
Für viele Bildungsangebote werden außerdem bestimmte Sprachkompetenzen in Deutsch vorausgesetzt. Ob dies in Ihrem gewählten Kurs so ist und welches Sprachniveau nötig ist, sehen Sie in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.
Grundsätzlich müssen Sie in der Lage sein, Aufforderungen auf Deutsch zu verstehen, da unsere Unterrichtssprache Deutsch ist. Ob ein bestimmtes Sprachniveau (gemessen am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER) benötigt wird, hängt vom gewählten Bildungsangebot ab.
Oft setzen die Prüfkammern ein Niveau von mindestens B1 oder B2 (Fortgeschrittene Sprachkenntnisse) voraus. Allerdings bieten wir auch Bildungsangebote mit Sprachförderung an, in denen wir Ihnen berufsspezifische Sprachkenntnisse vermitteln.
Für Geflüchtete und Migrant:innen bieten wir extra entwickelte Coachings an, bei denen der Sprachunterricht im Zentrum steht.
Unsere Umschulungen finden in Präsenz statt, da wir praxisorientiert in unseren Bildungsstätten unterrichten. Der persönliche Kontakt zwischen Ausbilder:innen und Teilnehmenden, aber auch der Kontakt unter den Lernenden, ist uns sehr wichtig.
Wir haben ein umfassendes Portfolio an hybriden Weiterbildungen. Diese finden in unseren Bildungsstätten statt. Die Lerninhalte werden über digitale Wege vermittelt. Dafür steht in den Bildungsstätten entsprechende Endgerät zur Verfügung.
Einige unserer Angebote finden komplett online statt.
Wir bieten keinen Umschulungen oder Weiterbildungen an, die gezielt nur für Menschen mit Behinderungen geeignet sind. Trotzdem können viele unserer Bildungsangebote von Menschen mit Behinderungen absolviert werden.
Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt von Ihren individuellen Umständen und Bedürfnissen ab, sowie den Gegebenheiten vor Ort in unseren Bildungsstätten.
Leider sind nicht alle Bildungsstätten vollkommen barrierefrei. Am besten lassen Sie sich direkt von unseren Kolleg:innen in einer Bildungsstätte in Ihrer Nähe bei einem Erstgespräch beraten.
Ja, wir bieten sowohl Teilzeitoptionen als auch berufsbegleitende Kurse an. Kursseiten können Sie entnehmen, ob der von Ihnen gewählte Kurs in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt wird.
Sollte keine für Sie passende Option vorhanden sein, können Sie uns trotzdem gerne ansprechen. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Ob eine Umschulung verkürzt werden kann entscheidet letztendlich die Kammer, vor der die Abschlussprüfung abgelegt wird. Bei einigen Ausbildungen und Umschulungen kann bereits vorhandene Berufserfahrung angerechnet werden.
Ob dies in dem von Ihnen ausgewählten Bildungsangebot möglich ist, muss mit unseren Ausbilder:innen vor Ort und der zuständigen Kammer besprochen werden.
Wenn Sie krank sind, informieren Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn die Bildungsstätte, so dass Sie vom Unterricht entschuldigt werden können. Die Krankmeldung muss per Telefon oder Email erfolgen.
In Praktikumsphasen unterrichten Sie bitte auch unverzüglich den Betrieb, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren.
Nach Ihrem Arztbesuch informieren Sie die Bildungsstätte – und ggf. den Praktikumsbetrieb - über die Dauer Ihrer Krankmeldung.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss uns innerhalb von drei Werktagen vorliegen.
Ja, die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesgesetz geregelt und richtet sich sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitangeboten nach den Wochenarbeitstagen.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch liegt bei 20 Urlaubstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Ja, unser Programm bildung+ für lebenslanges Lernen und richtet sich besonders an ehemalige Teilnehmende, Beschäftigte und Fachkräfte, die ihr Wissen und ihre Qualifikationen kontinuierlich ausbauen möchten. Unser Angebot reicht von Grundlagenseminaren bis zu Aufstiegs-Fortbildungen.
Die offizielle Betreuung endet mit dem Abschluss des Bildungsangebotes. Bei fachlichen Fragen stehen wir aber auch danach gerne zur Verfügung.
Sollten Sie länger krankgeschrieben gewesen sein oder sollten Sie zusätzliche Übung vor der Prüfung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module zu wiederholen oder einen Prüfungsvorbereitungskurs zu buchen.
An vielen unserer Standorte treffen sich Absolventen unserer Bildungsangebote um in Kontakt zu bleiben und Erfahrungen auszutauschen. Diese Treffen werden allerdings privat von den Teilnehmenden organisiert und nicht über das bfw.
Wir freuen uns aber immer, von unseren ehemaligen Teilnehmer:innen zu hören.
Bei Kursabschluss erhalten Sie ein bfw-Zertifikat, das Ihre Teilnahme bescheinigt. Dieses Zertifikat ist unabhängig von einer eventuellen Kammerprüfung.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, die Daten unserer Teilnehmenden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren zu löschen. Bei Verlust des Teilnahmezertifikates nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist, ist es uns leider nicht mehr möglich eine Kopie auszustellen.
Nach Kursabschluss erstellen wir mit Ihnen professionelle Bewerbungsunterlagen und unterstützen Sie bei der anschließenden Arbeitsplatzsuche. Dabei profitieren Sie von unserem Netzwerk aus renommierten Unternehmen und Kooperationspartnern.