... ist ein sogenannter Russlanddeutscher, geboren im heutigen Kasachstan. Seine Eltern leben in Nordhessen. Zur Zeit der Inhaftierung war er in Frankfurt, zuletzt ohne festen Wohnsitz. Den Realschulabschluss hatte er bereits vor der Haft erworben.
Während der Haftzeit absolvierte er mehrere Ausbildungsabschnitte im Elektrobereich. Mit Hilfe des ÜM bekam er eine Anschlussausbildung in Wiesbaden. Als Integrationsschritte wurden vermittelt:
- die Erwirkung der Kostenzusage für eine überbetriebliche Ausbildung,
- die Verhinderung des Rückumzugs,
- die Unterstützung bei der Antragstellung für Grundsicherung und berufliche Förderung,
- die Vermittlung einer Wohnung sowie
- die Vermittlung eines der Ausbildung vorgeschalteten Praktikums.
Der Mentor hat insbesondere den Besuch eines Abendgymnasiums sowie die Integration im Freizeitbereich ermöglicht.
Zwischenzeitlich tauchte durch nicht beglichene Kfz-Steuern ein unerwartetes Problem auf. Obwohl weder der PKW noch das Nummernschild noch verfügbar waren, sollten diese kumuliert und verzinslich eingetrieben werden. Erst über das Mentoring ließ sich eine praktikable Lösung erreichen.
Bei Herrn L. handelt es sich sicherlich um jemanden, der aufgrund seiner intellektuellen Fähigkeiten innerhalb der Gefangenenpopulation eher die Ausnahme darstellt. Für eine ganze Fallgruppe typisch ist dennoch, dass er aufgrund der Gesetzeslage als unter 25-jähriger zunächst in die ‚Bedarfsgemeinschaft’ seiner Eltern zu definieren war und der Rückumzug ihn wieder an sein kriminogenes Milieu herangeführt hätte. Zum anderen wäre ihm die Anschlussausbildung zum Elektriker wohl auf Dauer verwehrt geblieben.
Mittlerweile hat Herr L. den Gesellenbrief gemacht, sowie die Hochschulreife erworben. Derzeit studiert er Elektrotechnik. Er ist innerhalb Wiesbadens zusammen mit seiner langjährigen Freundin umgezogen. Er bedarf des Mentorings nicht mehr und bedankt sich ausdrücklich für dessen Unterstützung. Man kann wohl sagen, dass er zu einer Bereicherung der Kommune geworden ist.