Eine Anrechnung der Fortbildung auf Bachelor-Studiengänge ist möglich.
Zur Anrechnungsempfehlung
Eine Arbeitswelt im dynamischen Wandel braucht Beschäftigte, die fähig und bereit sind, sich den wechselnden Anforderungen kontinuierlich zu stellen. Unternehmen müssen wiederum entsprechende Voraussetzungen und lernförderliche Rahmenbedingungen schaffen. Betriebliche Lernprozesse müssen daher nicht nur in der beruflichen Ausbildung, sondern während des gesamten Arbeitslebens, gezielt und systematisch gestaltet werden. Dafür braucht es Fachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen, um berufliche Bildung zu planen und zu organisieren, Beschäftigte zu fördern, Qualität zu sichern und Erfolge zu erfassen.
Diese anerkannte erstklassige Fortbildung zum/zur geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen /-in (IHK) eröffnet Ihnen dieses attraktive Aufgabenfeld.
Im September 2018 wurde in Kooperation mit dem Institut Technik und Bildung (ITB) der Universität Bremen und dem bfw Oldenburg) eine Allgemeine Anrechnungsempfehlung für die Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)" veröffentlicht. Hochschulen wird darin empfohlen, die Fortbildung in einem Umfang von bis zu 25 Kreditpunkten ECTS auf Bachelor-Studiengänge anzurechnen.
So nehmen Sie an einer Fortbildung teil:
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Aus- und Weiterbildungspädagogen/-innen ...
Abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens 1-jährige Berufspraxis sowie die Ausbildereignungsprüfung (AEVO).