Die Weiterbildung im Bereich der Pflanzenschutz-Sachkunde ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltung, die bei Bedarf in einem 3-Jahres-Turnus wiederholt werden muss. Für die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung wird eine Bescheinigung vom Pflanzenschutzdienst NRW ausgestellt. Diese Fortbildungsverpflichtung besteht, solange eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird und ist dabei regelmäßig aufzufrischen. Für die Bildung der persönlichen Dreijahreszeiträume ist der Aufdruck „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ auf der Rückseite des eigenen Sachkundenachweises entscheidend.
In § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, dass alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, verpflichtet sind, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Für Personen, die bis zum 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021. Für diejenigen, die danach ihre Sachkunde erworben haben, gelten individuelle Dreijahreszeiträume entsprechend der Eintragung auf dem Sachkunde-Ausweis!
Über das Seminar erhalten Sie einen vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer ausgestellten Nachweis. Nur wenn dieser Fortbildungsnachweis für den entsprechenden 3-Jahreszeitraum erbracht ist, darf gewerblich mit Pflanzenschutzmitteln umgegangen werden.
Beate Stachurski
Telefon: 02043 94080
Fax: 02043 9408-20
E-Mail: gladbeck@bfw.de
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Termine für Gruppenschulung gerne auf Anfrage!