Teilnehmer
bfw Gladbeck
Für die sachgerechte und bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit diesen Produkten erforderlich.
In §9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, wer im gewerblichen Kontext mit Pflanzenschutzmitteln arbeit, muss eine gesetzlich vorgeschriebene sachkundepflichtige Fortbildung im Bereich der Pflanzenschutzsachkunde absolvieren.
Das Sachwissen muss alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Die Information über den Zeitpunkt der nächsten Pflichtfortbildung, entnehmen Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises, sofern vorhanden.
Termine für Gruppenschulungen vergeben wir auf Anfrage.
Diese Fortbildung dauert einen Tag.
Nachweis des Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer zur Erlaubnis des gewerblichen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln über den Zeitraum von 3 Jahren.