Folgende Bildungseinrichtungen des bfw beteiligen sich an dieser Aktion:
Heidelberg I Karlsruhe I Mannheim I Neckarsulm I Schwäbisch-Hall I Sinzheim I Stuttgart I Ravensburg
Baunatal I Limburg I Wettenberg I Wetzlar
Kaiserslautern
Neunkirchen I Saarbrücken
► Ausfüllhinweis: Bitte tragen Sie im unten stehenden Kontaktformular in das Feld "Ihre Nachricht" die Kontaktdaten desjenigen/derjenigen ein, der/die geworben werden möchte (Vor- und Zuname, Straße + Hausnr., PLZ, Ort, E-Mail). Vielen Dank!
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmenden/Absolventen/-innen der Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (i.F. bfw), die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Durch die Einreichung des Teilnahmeformulars gibt die werbende Person ein verbindliches Angebot auf Teilnahme ab, welches vom bfw angenommen wird. Die gewählte Art der Prämie wird der werbenden Person gewährt, wenn die geworbene Person einen Lehrgang beim bfw mit einem gültigen Bildungsgutschein bis Ende 2022 anfängt und diesen für mindestens drei Monate besucht. Die Auszahlung der Geldprämie erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto der werbenden Person. Die Ausgabe der Sachprämie erfolgt in der Bildungsstätte, in der die werbende Person den Kurs durchführt oder durchgeführt hat und nur solange der Vorrat reicht. Sollte der Vorrat aufgebraucht sein, erhält die werbende Person die Geldprämie. Der/die Werbende ist selbst dafür verantwortlich, ggü. Meldestellen erhaltene Geld- oder Sachleistungen zu melden. Das bfw übernimmt dafür keine Verantwortung und ist bei eventuellen Forderungen nicht haftbar zu machen.
Dieses Prämienangebot gilt bis zum 31.12.2022.
Die folgenden Bildungseinrichtungen nehmen an der Aktion „Teilnehmer werben Teilnehmer“ teil: Bautzen, Berlin, Bergen, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cloppenburg, Erfurt, Freiberg, Friesoythe, Görlitz, Göttingen, Greifswald, Hamburg, Hannover, Heide, Hildesheim, Kiel, Leipzig, Lemförde, Lubmin, Lübeck, Mühlhausen, Neubrandenburg, Oldenburg, Osnabrück, Rostock, Saalfeld, Schönefeld, Stralsund, Vechta, Weimar, Wilhelmshaven, Wismar und Wunstorf.