Hier finden Sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen des bfw.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Kursbuchungen, die nicht ausschließlich online über die Internetseite der Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (im Folgenden: Anbieter) vorgenommen werden. 

2 Voraussetzung zur Teilnahme

2.1 An den Lehrgängen des Anbieters kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.2 Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III in Anspruch genommen werden soll.
Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Teilnehmer¹ selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren. Im Fall von AZAV-Maßnahmen übernimmt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen das bfw.

3 Anmeldung

Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

4 Rücktritt

4.1 Der Teilnehmer hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt muss in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden.

4.2 Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nach dem SGB III von der Arbeitsverwaltung gefördert werden, sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch die Arbeitsverwaltung ist unverzüglich gegenüber dem Anbieter nachzuweisen. 

5 Fälligkeit der Lehrgangsgebühr und Mahnung                                 

Sofern mit der Arbeitsverwaltung für berufliche Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III keine Direktzahlung vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

5.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.

5.2 Die Gebühren werden wie folgt fällig:
Lehrgangsgebühren: bei Lehrgangsbeginn
Prüfungsgebühren: bei Anmeldung zur Prüfung
Sonstige Gebühren: bei Leistung

5.3 Für Lehrgänge, die länger als drei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Wenn nicht durch eine Lehrgangs- bzw. Semesterrechnung anderes mitgeteilt wird, gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart: 
5.3.1    Anzahl der Raten = Lehrgangsdauer in Monaten
5.3.2    Höhe des Ratenbetrages = Lehrgangsgebühr dividiert durch Anzahl der Raten.
5.3.3    Fälligkeit der Raten: am 1. des Monats nach Lehrgangsbeginn, danach monatlich.
5.3.4    Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Lehrgangsende.

5.4 Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort fällig (bei mehrsemestrigen Lehrgängen die Gebühr für das laufende Semester).

5.5 Sofern die Zahlung gemäß den vorstehenden Regelungen nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von dem Kurs auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Es wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben. Es wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten und den Klausuren. Weitere Ansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.

5.6 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

6 Kündigung

Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten folgende Kündigungsfristen:

6.1 Alle Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nicht kündbar.
Ist eine berufliche Bildungsmaßnahme, die nach SGB III gefördert wird in Abschnitte, die kürzer als drei Monate sind, unterteilt, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes möglich.

6.2 Alle Lehrgänge mit einer Dauer von über drei Monaten sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Die maßgeblichen Zeitspannen sind grundsätzlich vom Beginn der Maßnahme an zu berechnen, d.h. die ersten drei Monate enden mit Ablauf desjenigen Tages des dritten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag des Maßnahmebeginns entspricht.

Beispiel: Maßnahmebeginn 03.02.
1. Kündigungstermin: 21.03. zum 02.05.
2. Kündigungstermin: 21.06. zum 02.08.

6.3 Die Kündigung hat gegenüber dem Anbieter zu erfolgen. Sie bedarf der Textform, sofern durch Rechtsvorschrift keine andere Form vorgeschrieben ist. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

6.4 Der Teilnehmer ist, solange keine Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt.
Kündigungsregelungen bei Lehrgängen in Semesterform:

6.6 Wird der Teilnehmer zum Ende eines Semesters nicht versetzt, wird das Vertragsverhältnis um ein weiteres Semester verlängert und der Teilnehmer hat das nicht bestandene Semester zu wiederholen. Die Semestergebühr ist erneut zu zahlen. Das Vertragsverhältnis kann höchstens zweimal wegen Nichtversetzung verlängert werden.

6.7 Der Teilnehmer kann im Falle der Nichtversetzung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Nichtversetzung die Fortsetzung des Lehrgangs mit sofortiger Wirkung kündigen.

6.8 Nimmt der Teilnehmer an der Versetzungsprüfung nicht teil, wird ihm Gelegenheit zur Teilnahme an einer Nachprüfung gegeben. Nimmt er auch an dieser Nachprüfung nicht teil, hat er das Semester bei erneuter Zahlung der Semestergebühren zu wiederholen. Besteht er die Nachprüfung nicht, kann er die Teilnahme am Lehrgang innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über das Nichtbestehen fristlos kündigen.

6.9 Die Regelung zu 5.6. bis 5.8. gelten nur insoweit, als schulrechtliche Vorschriften oder Vorschriften anderer gesetzlich zuständiger Stellen nicht entgegenstehen.

7 Lehrgangsangebot und Änderungen

7.1 Der Anbieter erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebots. Der Anbieter behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden.

7.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während des Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse (vgl. Ziffer 1.2.) zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 3 bleibt unberührt.

7.3 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.

7.4 Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

8 Pflichten des Teilnehmers

8.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der evt. Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangen Verpflichtungen einzuhalten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes zu beachten und Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren.

8.2 Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

8.3 Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Punkt 7.1. geltend zu machen.

9 Haftung bei Unfällen und Diebstahl

Der Anbieter haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

10 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

11.2 Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.


Stand: 02.12.2019
 

¹ Zur besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden lediglich die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch alle Geschlechter.