Noch niedriger fiel sie bei den blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen mit 26 % aus (REHADAT). Die berufliche Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist eine Aufgabe für die gesamte betriebliche Interessenvertretung.
Die Selbsthilfe macht immer wieder die Erfahrung: Obwohl der gesetzliche Rahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben viele Möglichkeiten eröffnet, funktioniert die Umsetzung nicht. Zentrale Schlüssel für Ausbildung, Einstellung und Beschäftigungssicherung sowie die berufliche Entwicklung im Unternehmen sind Barrierefreiheit und inklusive Weiterbildung. Im Rahmen des Vernetzungstreffens wollen wir darüber sprechen, was das konkret heißt und was dabei in der Praxis zu beachten ist.
Referent: Herbert Rüb (agnes@work)
Anmeldung: Für die Anmeldung reicht uns eine formlose E- Mail an kontakt@iftp-institut.de.