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Nutzen Sie das Arbeit-von-morgen-Gesetz und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten

Tausende Unternehmen haben in den letzten Wochen wegen der Corona-Pandemie oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen Kurzarbeit angemeldet. Betriebe, die die schwierige Phase nutzen, um ihre Beschäftigten gezielt weiterzubilden, erhalten mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz staatliche Unterstützung. Das bfw – Unternehmen für Bildung ist für Sie da und leistet Ihnen bei der Planung, Konzeptentwicklung und Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen Hilfestellung - auch in der Corona-Phase.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt mit Fort- und Weiterbildungen fördern, können gestärkt aus der Krise hervorgehen. Mit der Verabschiedung des Arbeit-von-morgen-Gesetzes (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) hat der Bundestag einen großen Schritt in der Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten in Unternehmen unternommen. Das Gesetz unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen des digitalen Strukturwandels. Nun sind die Arbeitgeber gefragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen und ihren Mitarbeitenden den Zugang zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. 

Die Beschlüsse des Arbeit-von-morgen-Gesetzes umfassen zudem das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen. Eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung zählt zu den größten Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit. Durch das Gesetz wird somit eine neue Chance für den Schritt aus der Erwerbslosigkeit geschaffen. 

Das bfw – Unternehmen für Bildung unterstützt Sie dabei als verlässlicher Partner mit einem umfassenden Gesamtpaket. Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung der Qualifizierungen und achten dabei darauf, die staatlichen Fördermittel optimal auszuschöpfen und zielgerichtet einzusetzen.

>> Informieren Sie sich hier ausführlich zu unserem Angebot.

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