Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt mit Fort- und Weiterbildungen fördern, können gestärkt aus der Krise hervorgehen. Mit der Verabschiedung des Arbeit-von-morgen-Gesetzes (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) hat der Bundestag einen großen Schritt in der Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten in Unternehmen unternommen. Das Gesetz unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen des digitalen Strukturwandels. Nun sind die Arbeitgeber gefragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen und ihren Mitarbeitenden den Zugang zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Beschlüsse des Arbeit-von-morgen-Gesetzes umfassen zudem das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen. Eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung zählt zu den größten Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit. Durch das Gesetz wird somit eine neue Chance für den Schritt aus der Erwerbslosigkeit geschaffen.
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