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Weiterkommen mit dem neuen Aufstiegs-BAföG

Höhere Fördersätze, höhere Zuschussanteile und höhere Freibeträge – das bietet das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Seit dem 1. August 2016 gilt das neue AFBG, mit dem das Meister-BAföG zu einem Aufstiegs-BAföG wurde. Mit höheren Fördersätzen, höheren Zuschussanteilen und höheren Freibeträgen bietet das neue AFBG gleichwertige Förderbedingungen, wie sie auch Studieren de in Form des BAföG erhalten. Zugleich wird die Förderung geöffnet für Studienabbrecher und Hochschulabsolventen, deren höchster akademischer Grad der Bachelorabschluss ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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