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Die Berufliche Rehabilitation (kurz: Reha) ist ein umfassendes Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 9 SGB IX). Ihr Ziel ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – sei es durch Krankheit, Unfallfolgen oder Behinderung – die erfolgreiche (Wieder-)Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu ermöglichen.
Kurz gesagt: Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits eingeschränkt ist, hilft die berufliche Rehabilitation dabei, den passenden Weg zurück in den Job zu finden oder eine neue berufliche Perspektive zu schaffen. Die Maßnahmen konzentrieren sich darauf, Ihre berufliche Belastbarkeit und Eignung wiederherzustellen oder anzupassen.
Wer hat Anspruch und wer zahlt?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf berufliche Rehabilitation, wenn Ihre Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (körperlicher, geistiger oder seelischer Natur) erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist – beispielsweise nach einer längeren Krankschreibung von sechs Monaten oder mehr.
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Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die berufliche Rehabilitation werden in der Regel vollständig von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Diese sind je nach individueller Situation und Ursache der Beeinträchtigung:
• Deutsche Rentenversicherung (DRV): Oft zuständig bei langjähriger Erwerbstätigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.
• Agentur für Arbeit / Jobcenter: Zuständig, wenn die Voraussetzungen für die DRV nicht vorliegen (z. B. nach Krankheit oder Arbeitslosigkeit).
• Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft: Bei Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit.
• Jugendhilfe oder Sozialhilfeträger: In besonderen Fällen.
Wichtig: Der zuständige Träger zahlt nicht nur die Lehrgangs- und Maßnahmekosten, sondern auch Fahrtkosten, Unterkunft und den Lebensunterhalt (Übergangsgeld) für die Dauer Ihrer Reha.
Welche Maßnahmen gibt es?
Die berufliche Rehabilitation umfasst vielfältige Leistungen, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten werden, um Ihnen eine leidensgerechte Weiterarbeit oder einen Neubeginn zu ermöglichen:
• Umschulung: Erwerb eines neuen Berufs in einem zukunftsfähigen Feld.
• Weiterbildung: Aktualisierung von Wissen und Anpassung an neue technische Anforderungen im erlernten Beruf.
• Berufsvorbereitung: Vorbereitung auf eine Ausbildung oder den allgemeinen Arbeitsmarkt.
• Psychische Erkrankungen: Spezielle Angebote wie Belastungserprobungen, Arbeitserprobungen, stufenweise Wiedereingliederung und psychologisches Coaching.
Die Maßnahmen finden oft in speziellen Bildungsstätten wie dem bfw statt, die auf die Bedürfnisse von Rehabilitand:innen eingestellt sind.
Zusätzliche Förderungen (Bürgergeld-Empfänger)
Auch wenn Sie Leistungen zur beruflichen Reha erhalten, können Sie von den Weiterbildungsförderungen des Bürgergelds profitieren:
• Weiterbildungsgeld (150 € monatlich): Für berufsabschlussbezogene, geförderte Maßnahmen nach SGB III.
Der Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ist der zentrale Schritt.
Schritt 1: Antragstellung
Sie stellen den Antrag mündlich, schriftlich oder online bei der Behörde, die Sie als primär zuständig einschätzen (häufig DRV, Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Berufsgenossenschaft).
Schritt 2: Medizinische/Berufliche Prüfung
Nach der medizinischen Erst- und Reha-Phase wird geprüft, ob Sie grundsätzlich Anspruch haben und ob eine berufliche Reha Ihnen zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung verhelfen kann.
Schritt 3: Bewilligung
Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine allgemeine Förderzusage. Im Anschluss vereinbaren Sie mit Ihrem Reha-Berater konkret, welche Leistung Sie in welcher Bildungsstätte erhalten.
Tipp: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
Was ist berufliche Rehabilitation?
Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung oder Anpassung nach Krankheit, Unfall oder Behinderung, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
Wer hat Anspruch?
Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist.
Wer zahlt die Kosten?
Die jeweiligen Kostenträger (DRV, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft etc.) übernehmen die Ausgaben in der Regel vollständig.
Welche Maßnahmen gibt es?
Umschulungen, Weiterbildungen, Berufsvorbereitung, Arbeitserprobungen, psychologisches Coaching und weitere unterstützende Leistungen.
Wie lange dauert die Reha?
Je nach individueller Maßnahme, von wenigen Wochen (z. B. Arbeitserprobung) bis zu mehreren Jahren (z. B. Umschulung).
Was ist mit Übergangsgeld?
Für die Dauer der Maßnahme erhalten Sie in der Regel Übergangsgeld vom Kostenträger zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Profitieren Sie von unserer 70-jährigen Erfahrung als zertifizierter Bildungsträger.
Wir bieten Ihnen praxisnahe und zukunftssichere Bildungsangebote in Bereichen wie Handwerk, IT, Logistik, Metallbau, Kfz-Technik und kaufmännischen Berufe.
Unsere Kurse starten flexibel (Umschulungen mehrmals jährlich, Weiterbildungen oft monatlich) und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.