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Oder per E-Mail an: meinkurs@bfw.de
Seit April 2024 werden vom Strukturwandel betroffene Unternehmen durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden unterstützt. So werden bedrohte Arbeitsplätze im Betrieb durch Weiterbildung gesichert und Mitarbeitende zu neuen Fachkräften ausgebildet.
Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird diese berufliche Weiterbildung für Unternehmen, bei denen mindestens 20% der Belegschaft vom Strukturwandel betroffen sind, durch das neue Qualifizierungsgeld besonders attraktiv.
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Förderungsfähige Weiterbildung müssen mindestens 120 Stunden umfassen. Anspruch auf das Qualifizierungsgeld haben Unternehmen, bei denen ein Regelung des Qualifizierungsgeldes in eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag aufgenommen wurde. Des Weiteren muss der anbietende Bildungsträger AZAV-zugelassen sein.
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60% bzw. 67% (für Personen mit einem Kind) des bisherigen Nettoentgeltes. Die Mitarbeitenden werden für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme von ihrer Tätigkeit im Unternehmen freigestellt und erhalten das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz.
Die Lohnkostenfortzahlung von 60% bzw. 67%, zahlt die Agentur für Arbeit an den Arbeitnehmer. Die Kosten der Qualifizierung trägt der Arbeitgeber und stellt den Arbeitnehmer für die Dauer der Maßnahme frei.
Kommen Sie zum bfw – Unternehmen für Bildung und absolvieren Sie eine Weiterbildung Ihrer Wahl. Sie profitieren ohne zusätzliche Antragsstellung von den monatlichen Bonuszahlungen.
Für Unternehmen: Sind Sie oder Ihr Unternehmen vom Strukturwandel und der Transformation des Arbeitsplatzes betroffen? Dann informieren Sie sich hier zum Qualifizierungsgeld.