Wer hat Anspruch auf das Weiterbildungsgeld?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen und an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Auch Erwerbstätige, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten, können gefördert werden.
Wann werden die Prämien für die Prüfungen ausgezahlt?
Die Weiterbildungsprämie wird ausgezahlt, sobald Sie dem zuständigen Kostenträger – Jobcenter oder Agentur für Arbeit – den Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung vorlegen.
Wird das Weiterbildungsgeld versteuert oder auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei. Das bedeutet, es wird Ihnen zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf ausgezahlt und verringert Ihre sonstigen Bezüge nicht.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden alle Maßnahmen, die zu einem offiziellen Berufsabschluss führen, z.B. Umschulungen. Reine Kurzfortbildungen oder Anpassungsqualifizierungen ohne Abschlussprüfung werden in der Regel nicht gefördert.