Unsere Expert:innen sind für Sie da – kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr unter 02104 499305
Oder per E-Mail an: meinkurs@bfw.de
Die Berufliche Rehabilitation (kurz: Reha) ist ein umfassendes Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §9 SGB IX. Ihr Ziel ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – sei es durch Krankheit, Unfallfolgen oder Behinderung – die erfolgreiche Eingliederung, bzw. die Wiedereingliederung, in Arbeit oder Ausbildung zu ermöglichen.
Kurz gesagt: Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits eingeschränkt ist, hilft die berufliche Rehabilitation dabei, den passenden Weg zurück in den Job zu finden oder eine neue berufliche Perspektive zu schaffen. Unsere Maßnahmen konzentrieren sich darauf, Ihre berufliche Belastbarkeit und Eignung wiederherzustellen oder anzupassen.
Anspruch auf berufliche Reha haben Sie, wenn Ihre Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist – beispielsweise nach einer längeren Krankschreibung von sechs Monaten oder mehr.
Der Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ist der zentrale Schritt.
Schritt 1: Antragstellung
Sie stellen den Antrag mündlich, schriftlich oder online bei der Behörde, die Sie als primär zuständig einschätzen, häufig Deutsche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft.
Schritt 2: Medizinische und berufliche Prüfung
Nach der medizinischen Erst- und Reha-Phase wird geprüft, ob Sie grundsätzlich Anspruch haben und ob eine berufliche Reha Ihnen zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung in Arbeit oder Ausbildung verhelfen kann.
Schritt 3: Bewilligung
Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine allgemeine Förderzusage. Im Anschluss vereinbaren Sie mit Ihrer/Ihrem Reha-Berater:in konkret, welche Leistung Sie in welcher Bildungsstätte erhalten.
Tipp: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
Unsere Expert:innen sind für Sie da – kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr unter 02104 499305
Oder per E-Mail an: meinkurs@bfw.de
Wer hat Anspruch?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf berufliche Rehabilitation, wenn Ihre Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (körperlicher, geistiger oder seelischer Natur) erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist – beispielsweise nach einer längeren Krankschreibung von sechs Monaten oder mehr.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die berufliche Rehabilitation werden in der Regel vollständig von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Diese sind je nach individueller Situation und Ursache der Beeinträchtigung:
• Deutsche Rentenversicherung (DRV): Oft zuständig bei langjähriger Erwerbstätigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist
• Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Zuständig, wenn die Voraussetzungen für die DRV nicht vorliegen, z.B. nach Krankheit oder Arbeitslosigkeit
• Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Bei Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit
• Jugendhilfe oder Sozialhilfeträger: In besonderen Fällen
Wichtig: Der zuständige Träger zahlt nicht nur die Lehrgangs- und Maßnahmekosten, sondern auch Fahrtkosten, Unterkunft und den Lebensunterhalt (Übergangsgeld) für die Dauer Ihrer Reha.
Welche Maßnahmen gibt es?
Die berufliche Rehabilitation umfasst vielfältige Leistungen, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten werden, um Ihnen eine leidensgerechte Weiterarbeit oder einen Neubeginn zu ermöglichen:
• Umschulung: Erwerb eines neuen Berufs in einem zukunftsfähigen Feld
• Weiterbildung: Aktualisierung von Wissen und Anpassung an neue technische Anforderungen im erlernten Beruf
• Berufsvorbereitung: Vorbereitung auf eine Ausbildung oder den allgemeinen Arbeitsmarkt
• Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Spezielle Angebote wie Belastungserprobungen, Arbeitserprobungen, stufenweise Wiedereingliederung und psychologisches Coaching
Die Maßnahmen finden oft in speziellen Bildungsstätten wie dem bfw statt, die auf die Bedürfnisse von Rehabilitand:innen eingestellt sind.
Wie lange dauert die Reha?
Je nach individueller Maßnahme, von wenigen Wochen, z.B. Arbeitserprobung bis zu mehreren Jahren, z.B. Umschulung.
Gibt es zusätzliche Förderungen für Bürgergeldempfänger:innen?
Auch wenn Sie Leistungen zur beruflichen Reha erhalten, können Sie von den Weiterbildungsförderungen für Bürgergeldempfänger:innen profitieren.
Sie können ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150€ für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen, geförderten Maßnahme nach SGB III erhalten.
Wird Übergangsgeld gezahlt?
Für die Dauer der Reha-Maßnahme erhalten Sie in der Regel Übergangsgeld vom Kostenträger zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Profitieren Sie von unserer 70-jährigen Erfahrung als zertifizierter Bildungsträger.
Wir bieten Ihnen praxisnahe und zukunftssichere Bildungsangebote in Bereichen wie Handwerk, IT, Logistik, Metallbau, Kfz-Technik und kaufmännischen Berufe.
Unsere Kurse starten flexibel (Umschulungen mehrmals jährlich, Weiterbildungen oft monatlich) und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.