Wer kann den AVGS erhalten?
- Regelanspruch: Sie haben in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen Arbeitslosigkeit angesammelt und sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet
- Ermessensentscheidung: Auch andere Personengruppen, wie Empfänger:innen von Bürgergeld, Berufsrückkehrende, Hochschulabsolvent:innen oder Selbstständige, können den AVGS nach Ermessen der zuständigen Fachkraft erhalten
- Wichtig: Bei rechtzeitiger Bewilligung des Gutscheins entstehen Ihnen keine Kosten für die geförderte Maßnahme
Welche Maßnahmen werden mit dem AVGS gefördert?
Ziel des AVGS ist es, Ihre Qualifikationen und Ihre Position auf dem Arbeitsmarkt gezielt zu stärken. Die Förderung umfasst unterschiedliche Schwerpunkte, die wir beim bfw anbieten:
- Einzelcoaching (AVGS-MAT): Individuelle Begleitung zur beruflichen Neuorientierung und Stärkung von Schlüsselkompetenzen, wie zum Beispiel Bewerbungstraining, Karriereberatung, Profiling, Überprüfung und Anpassung der Berufsziele
- Maßnahmen zur Heranführung: Direkte Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt und praktische Erprobung in Unternehmen, wie zum Beispiel kurze Praktika, Probearbeiten zur Eignungsfeststellung, Kenntnisvermittlung
- Gründungsberatung (AVGS-MAT): Professionelle Unterstützung für den Weg in die Selbstständigkeit durch Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftskonzepts, und betriebswirtschaftlicher Beratung
- Vermittlung (AVGS-MPAV): Nutzung eines privaten Arbeitsvermittlers, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden
Wie lange ist der AVGS gültig?
Die Dauer und der Umfang der einzelnen Maßnahmen variieren je nach Maßnahme und individuellem Bedarf.
- Dauer: Die Gültigkeit des AVGS ist meist auf wenige Monate befristet, z.B. drei Monate
- Umfang: Die genauen Details, z.B. Anzahl der Stunden oder Sitzungen, werden in der Bewilligung festgelegt
Die exakten Rahmenbedingungen Ihrer individuellen Förderung besprechen Sie stets mit Ihrer zuständigen Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wie löse ich den AVGS ein, nachdem er mir ausgestellt wurde?
Der Einlöseprozess läuft in der Regel wie folgt ab:
- Gutscheinausstellung: Der AVGS wird Ihnen von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt
- Bildungsträger finden: Sie suchen sich einen geeignete und für den AVGS zertifizierten Bildungsträger wie das bfw aus, dessen Maßnahme zu Ihren Zielen passt
- Übergabe: Sie geben den Original-Gutschein oder dessen Daten an den Bildungsträger
- Bestätigung: Der Bildungsträger prüft den Gutschein und bestätigt, dass die geplante Maßnahme, z.B. ein Coaching oder eine Weiterbildung, den Bedingungen des Gutscheins entspricht
- Maßnahmebeginn: Nach der Bestätigung beginnt Ihre Maßnahme
- Abrechnung: Der Bildungsträger rechnet die Kosten nach Abschluss oder erfolgreicher Vermittlung direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab
Fallen Kosten für mich an, wenn ich den AVGS nutze?
In der Regel entstehen durch die über den AVGS geförderte Maßnahme keine Eigenkosten, z.B. für Teilnahmegebühren, sofern die Bewilligung und die Übergabe des Gutscheins vor dem Start der Teilnahme erfolgt sind.
Muss ich den AVGS annehmen, wenn er mir angeboten wird?
Nein. Der AVGS ist ein Angebot, das Sie nicht annehmen müssen. Sie entscheiden, ob Sie die damit geförderte Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Kann der Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgelehnt werden?
Ja. Die Entscheidung über die Ausstellung eines AVGS liegt im Ermessen der zuständigen Fachkraft. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn die Maßnahme im Einzelfall nicht als notwendig oder geeignet erachtet wird.
Wie oft kann ich einen AVGS erhalten?
Es gibt keine konkrete gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der ausgestellten AVGS. Die Erteilung erfolgt jedoch immer nach einer Einzelfallprüfung durch die Agentur für Arbeit oder des Jobcenter, bei der die Notwendigkeit und Eignung der Maßnahme neu bewertet werden.
Gilt der AVGS auch für Selbstständige, Teilzeitkräfte oder in speziellen Regionen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige, Teilzeitkräfte oder bestimmte Personengruppen gefördert werden, auch wenn sie aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, z.B. zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Regionale Besonderheiten oder spezielle Programme, z.B. in Berlin, sollten immer mit Ihrer zuständigen Fachkraft geklärt werden.
Was muss ich tun bei Problemen mit der Bildungsstätte oder der Maßnahme?
Melden Sie sich sofort bei Ihrer Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und setzen Sie sich mit der Bildungsstätte in Verbindung. Bewahren Sie alle Unterlagen und Kommunikationen auf. Lassen Sie sich die Maßnahme bzw. die Eignung des Bildungsträgers bestätigen, bevor Sie beginnen, um die Kostendeckung sicherzustellen.