Ab Juli 2023: Weiterbildung von der Ihr Kopf und Ihr Geldbeutel profitieren


Ab Juli 2023 werden neue finanzielle Anreize für Menschen geschaffen, die sich beruflich weiterbilden möchten.

Allen Teilnehmenden wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € ausgezahlt.

Um das Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Sie:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld beziehen
  • Angestellte:r mit Anspruch auf SGBII-Leistungen sein

 

Kontaktieren Sie uns direkt

Wie Sie am besten von den zusätzlichen Förderungen profitieren können, erklären wir Ihnen gerne in einem individuellen Beratungsgespräch.

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. – Fr. von 08:00 – 18:00 Uhr
unter 02104-499305

oder per E-Mail an: meinkurs@bfw.de

Das Weiterbildungsgeld

Sie erhalten das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 €, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt.

Das Weiterbildungsgeld von 150 € erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem festen Regelbedarf.

Sie haben Ihre Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen?

Auch dann erhalten Sie zum Start des Weiterbildungsgeldes die zusätzliche Bonuszahlung.

    Auf einen Blick

    • Zusätzlich 150 € monatlich zum Regelbedarf
    • Für abschlussbezogene Weiterbildungen – auch bei Start vor dem 1. Juli 2023
    • Bonusauszahlung ab Juli 2023
    • Der Anspruch wird automatisch durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter geprüft

    So erhalten Sie die finanzielle Unterstützung

    Kommen Sie zum bfw – Unternehmen für Bildung und absolvieren Sie eine Weiterbildung Ihrer Wahl. Sie profitieren ohne zusätzliche Antragsstellung von den monatlichen Bonuszahlungen.   

    Haben Sie noch Fragen?

    Gerne finden wir mit Ihnen das passende Bildungsangebot!

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