Schweißzertifikate haben begrenzte Gültigkeit über zwei Jahre – wenn der Arbeitgeber die Schweißfähigkeit je angewandten Verfahren alle sechs Monate bestätigt. Dann muss das die Qualifizierung zum Schweißer erneuert werden. Sollte die Bestätigung alle sechs Monate – auch für einzelne Verfahren – nicht erfolgen, so ist die Wiederholungsprüfung in dem jeweiligen Verfahren bereits nach sechs Monaten fällig.
In unserer Fachwerkstatt finden regelmäßig DVS-zertifizierte Wiederholungsprüfungen für Schweißer gemäß DIN EN ISO 9606 statt. Nach Bedarf können Sie hier für einen Aufpreis auch das TÜV-Zertifikat erlangen.
Abhängig von den für Sie notwendigen Verfahren können Sie hier folgende Module wählen:
- Gasschweißen
- Lichtbogenhandschweißen (Elektro)
- WIG-Schweißen (Stahl)
- WIG-Schweißen (NE-Metalle)
- MAG-Schweißen (Stahl)
- MIG-Schweißen (NE-Metalle)