Für Sie sind unsere Weiterbildungen in der Regel kostenfrei. Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen
Sie wollen als Betreuungskraft arbeiten oder möchten Ihre gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte absolvieren? Dann kommen Sie zum bfw – Unternehmen für Bildung, wir haben das passende Angebot für Betreuungskräfte.
Betreuungskräfte sind nach §53b, 43b und 45 SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer
16-stündigen Weiterbildung zur Aktualisierung bzw. Erweiterung ihres Fachwissens und zur Reflexion der eigenen Praxiserfahrung, teilzunehmen.
Schwerpunkte Auffrischungskurs:
Sind Sie noch keine ausgebildete Betreuungskraft und möchten sich zu einer solchen qualifizieren?
Dann informieren Sie sich hier: Qualifizerung zur Betreuungskraft
Haben wir Ihr Interesse für eine Weiterbildung im Bereich der Betreuungskraft geweckt?
Dann freuen wir uns, Sie an einem unserer bfw-Standorte begrüßen zu dürfen.