Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich alle Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, oder einem vergleichbaren Abschluss, in einem staatlich anerkannten Beruf, die an einer anerkannten beruflichen Fortbildung teilnehmen, welche die Voraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfüllt. Das Alter dabei spielt keine Rolle. Auch ein Hochschulabschluss schließt die Förderung nicht grundsätzlich aus, wenn die Fortbildung auf der Berufsausbildung aufbaut.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch die Kosten für den Lebensunterhalt während der Fortbildung. Die Förderung für den Lebensunterhalt wird nur bei Vollzeitmaßnahmen und unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens gewährt.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem Darlehensangebot der KfW. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie bis zu 50% als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für den verbleibenden Betrag wird ein zinsgünstiges Darlehen angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung können Ihnen zusätzlich 50% des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Je nach Maßnahme und Lebenssituation (Vollzeit/Teilzeit) kann die Förderung – inklusive des Erlasses nach bestandener Prüfung – bis zu 75% Zuschuss betragen.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Nein, es gibt keine Einkommens- oder Vermögensgrenze für die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Jede:r Teilnehmer:in erhält den Zuschuss und das Darlehensangebot. Nur die zusätzliche Förderung des Lebensunterhalts bei Vollzeitmaßnahmen ist von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem von Ehepartner:innen bzw. Lebenspartner:innen abhängig.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt schriftlich über das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung, in der Regel bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung. Die entsprechenden Formulare können Sie dort oder auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) herunterladen.
Das bfw unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und beantwortet Fragen zum Antragsprozess.
Muss ich die Förderung für die Lehrgangskosten zurückzahlen?
Nur den Darlehensanteil müssen Sie zurückzahlen. Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Wenn Sie die Prüfung erfolgreich abschließen, werden Ihnen 50% des verbleibenden Darlehens erlassen. Das heißt, Sie müssen maximal nur 25% der gesamten Lehrgangskosten über die KfW zurückzahlen.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung des KfW-Darlehens (für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den gegebenenfalls erhaltenen Lebensunterhaltsanteil) beginnt vier Jahre nach Ende der Fortbildungsmaßnahme. Die Rückzahlung erfolgt zinsgünstig über die KfW-Bank in monatlichen Raten.
Kann man mehrfach beantragen?
Ja. Die Förderung ist stufenförmig aufgebaut. Sie können Aufstiegs-BAföG für jede weiterführende Aufstiegsstufe beantragen, solange diese aufeinander aufbauen, z.B. zuerst Fachwirt:in, dann Betriebswirt:in.
Kann ich die Förderung auch für eine Teilzeitfortbildung erhalten?
Ja. Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird unabhängig davon gewährt, ob Sie die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren. Eine Förderung für den Lebensunterhalt ist jedoch nur bei Vollzeitmaßnahmen möglich.