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Anspruch auf Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 verlängert

Eine gute Nachricht für alle, für die die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar sind.

 

 

Alle Sonderregelungen für die Kurzarbeit werden bis zum 30.06.2022 verlängert.

Zusätzlich wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert: Sowohl die Höhe der Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit wurden erhöht.

Weiterhin gilt: Wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausfallenden Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Also lohnt es sich, die „Freie Zeit“ für Qualifizierung zu nutzen, um gestärkt aus der Kurzarbeit herauszugehen. Denn: Berufliche Qualifizierung bedeutet Investition in die Zukunft - ein sicherer Arbeitsplatz, mehr Gehalt und mehr Zufriedenheit.

Alle wichtigen Informationen zur Kurzarbeit und Weiterbildung finden Sie hier.

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