Mit der Teilnahme an einer Weiterbildung vor Ablauf Deines Arbeitslosengeld-Bezuges kannst Du Deinen Anspruch auf das sogenannte ALG1 verlängern und somit länger mehr Geld erhalten.
Mit der Teilnahme an einer Weiterbildung vor Ablauf Deines Arbeitslosengeld-Bezuges kannst Du Deinen Anspruch auf das sogenannte ALG1 verlängern und somit länger mehr Geld erhalten.
Du solltest mit Beginn der Weiterbildung noch mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für jeden Tag in der Weiterbildung wird Dir nur ein halber Tag Zuwendung abgezogen. Innerhalb der Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld komplett weitergezahlt, auch wenn Dein Anspruch schon eher enden würde. Mit Ende der Weiterbildung hast Du auf jeden Fall noch 30 Tage Arbeitslosengeldanspruch.
Weiterbildung lohnt sich immer und Du verhinderst damit, dass Du Hartz 4 beantragen musst.
Denn wenn Du Hartz 4 beziehst, musst Du Deine ganzen Ersparnisse offenlegen und diese werden auch angerechnet. Mit einer Weiterbildung kannst Du Deine Zeit bis zum nächsten Job sinnvoll für die Verbesserung Deiner beruflichen Chancen nutzen. Du kannst Dich in Deinem aktuellen Beruf weiterbilden oder etwas Neues lernen. So steigerst Du gleichzeitig Dein Wissen und Deine Jobperspektiven.
Lass Dich von uns beraten, ob und welche Weiterbildung für Dich die passende ist.
Die Entscheidung, ob Du eine Weiterbildung durch die Arbeitsagentur gefördert bekommst, liegt bei Deinem Arbeitsvermittler. Er entscheidet mit Dir in einem Beratungsgespräch, welche Möglichkeiten die passenden sind. Wenn Du eine Weiterbildung gefördert bekommst, erhältst Du einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit. Sie übernimmt damit die Kosten. Diesen Bildungsgutschein kannst Du dann bei uns für eine Weiterbildung einlösen.
Du kannst jederzeit Deine Weiterbildung beenden, wenn Du einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst. Somit bleibst Du flexibel in Deinen persönlichen und beruflichen Entscheidungen.