Christian Hutfilter
Ausbilder
bfw Nord
In vielen Gewerken fallen Arbeiten an, die nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen, z. B.
Wir bilden Sie zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aus, damit Sie während der Ausführung Ihrer handwerklichen Tätigkeiten auch festgelegte Tätigkeiten im Elektrobereich durchführen können.
Ohne den Nachweis einer Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist dies derzeit nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 untersagt.
So einfach nehmen Sie an einer Weiterbildung zur Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten teil:
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Voraussetzung für die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit z.B. Facharbeiter die als Heizungsmonteure, Anlagenmonteure, Küchenmonteure oder in der Industrie tätig sind.