Für Sie sind unsere Kurse in der Regel kostenfrei. Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen
Technische Fachwirte sind Schnittstelle und Bindeglied zwischen der kaufmännischen und technischen Abteilung. In Industrie und Handwerk wird die Kombination aus kaufmännischem und technischem Wissen immer wichtiger, um sich zukunftsorienter aufzustellen und sich am Markt zu behaupten.
Bindeglied zwischen Produktion, Organisation und Management
Die Kombination einer kaufmännischen und technischen Weiterbildung ist eine ideale Vorbereitung auf komplexe produktionstechnische und gleichzeitig wirtschaftliche Anforderungen. Vor 20 Jahren rief der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Weiterbildung zum/zur Technischen Fachwirt/-in ins Leben. Der Grund: ein stetig wachsender Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern für Schnittstellenpositionen zwischen technischen und betriebswirtschaftlichen Unternehmensbereichen.
Technische/-r Fachwirt/-in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, jedoch zum Erreichen des Prüfungserfolges sinnvoll. Die Nichtbestehensquoten sind bei IHK-Weiterbildungsprüfungen ohne vorbereitenden Lehrgang i.d.R. hoch bis sehr hoch.
Zum Ende der Aufstiegsfortbildung besitzen Sie umfangreiche Kenntnisse in wirtschaftsbezogenen, technischen und handlungsspezifischen Feldern.
Fragen Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch an:
Wir freuen uns auf Sie!
Als Technische/-n Fachwirt/-in werden Sie dazu befähigt:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zulassung zu "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Zugelassen werden weiterhin die, die die Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen" erfolgreich abgeschlossen haben und dies nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.