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bfw Oldenburg: Aufstiegsfortbildung kann auf Bachelor-Studiengänge angerechnet werden

Für die Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge /Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)" wurde eine Allgemeine Anrechnungsempfehlung veröffentlicht.

Das bfw – Unternehmen für Bildung in Oldenburg hat in Kooperation mit dem Institut Technik und Bildung (ITB) der Universität Bremen eine Allgemeine Anrechnungsempfehlung für die Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)" veröffentlicht.

Die Fortbildung richtet sich vor allem an neben- und hauptberufliche Ausbilder /-innen in Betrieben und Bildungsunternehmen, die sich mit den gestiegenen Anforderungen an das ausbildende Personal vertraut machen möchten. Die Aufstiegsfortbildung erreicht Bachelor-Niveau.

Hochschulen wird empfohlen, die Fortbildung in einem Umfang von bis zu 25 Kreditpunkten ECTS auf Bachelor-Studiengänge anzurechnen. Als Experte begutachtete Dr. Roland Tutschner die Aufstiegsfortbildung.

Hier in der Anrechnungsempfehlung finden sich detaillierte Informationen zu Modulen, Lernergebnissen und dem Niveau der Fortbildung.

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