Mehrwert durch Qualifizierung: Weiterbildung während der Kurzarbeit

Nutzen Sie die Zeiten der Kurzarbeit für die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten

Tausende Unternehmen haben in den letzten Wochen wegen der Corona-Pandemie oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen Kurzarbeit angemeldet. Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent des Einkommens bis zum 30.06.2022 verlängert. Bis Mitte des nächsten Jahres werden weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Danach nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbildet. Die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wurde vereinfacht:

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Planung, Konzeptentwicklung und Umsetzung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen, auch in der Corona-Phase.

 

Ihre Chancen

Freie Zeiten Ihrer Beschäftigten nutzen, um 

  • gezielt in die Zukunft zu investieren
  • innovationsfähig zu bleiben
  • Arbeitsplätze zu sichern
  • Beschäftigte im Unternehmen zu halten

Ihre Möglichkeiten

Stärkung Ihrer Beschäftigten, z. B.

  • Vorbereitung auf neue Technologien
  • Stärkung der IT- und Sprachkompetenzen
  • Unterstützung struktureller Änderungen
  • Weiterentwicklung überfachlicher Kompetenzen
  • Arbeitsplatzsicherung

Ihr Bildungspartner

Das bfw ist Ihr verlässlicher Partner für

  • individuelle Beratung, virtuell und persönlich
  • Entwicklung von Qualifizierungskonzepten
  • Beratung zu möglichen Fördermitteln
  • Umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote

Das bfw bietet maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt dabei fördern, sich weiterzubilden und ihren Arbeitsplatz zu erhalten, können gestärkt aus der Krise hervorgehen. Das bfw – Unternehmen für Bildung unterstützt dabei als verlässlicher Partner mit einem umfassenden Gesamtpaket. Die Expertinnen und Experten des bfw begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung der Qualifizierungen und achten dabei darauf, die staatlichen Fördermittel optimal auszuschöpfen und zielgerichtet einzusetzen.

Beratungsleistungen des bfw

Die Berater/-innen des bfw begleiten Sie von der Entwicklung individueller Konzepte bis zur Umsetzung der Qualifizierungen:

  • Analyse des Weiterbildungsbedarfs
  • Entwicklung betrieblicher Weiterbildungslösungen und Lernkonzepte
  • Individuelle Beratung der Beschäftigten
  • Entwicklung betrieblicher Umsetzungskonzepte
  • Fördermittel-Beratung 

Weiterbildungsangebote des bfw

Damit die Qualifizierungen auch in Zeiten des Kontaktverbots weitergehen, hat das bfw viele Kurse in virtuelle Klassenzimmer verlegt oder unterstützt die Teilnehmenden mit E-Learning-Angeboten.

Beratungshotline Kurzarbeit und Qualifizierung: 0175 1842 804 oder schreiben Sie uns: qualifizierung@bfw.de

Gut zu wissen

Die erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März 2020 gelockert:

  • Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.
  • Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann der Betrieb bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent, und ansonsten 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz i.S. des SGB III.
    Das Kurzarbeitergeld erhöht sich unter Umständen ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts i.S. des SGB III (beziehungsweise 77 Prozent bei Vorliegen der besonderen Bedingungen). Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es unter Umständen 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts i.S. des SGB III (beziehungsweise 87 Prozent). Diese erhöhten Werte gelten bis längstens 31.12.2020.
  • Aus dem Kurzarbeitergeld resultierende Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit pauschal erstattet.
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. 

Finanzielle Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung während der Kurzarbeit

Kurzarbeit kann grundsätzlich für die Qualifizierung von Beschäftigten genutzt werden, wenn

  • sich die Ausgestaltung der Qualifizierungsmaßnahme am Arbeitsausfall orientiert und
  • überwiegend Inhalte vermittelt werden, die über eine arbeitsplatzbezogene Einarbeitung hinausgehen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind.

Voraussetzungen für Fördermaßnahmen

Fördervoraussetzungen nach § 82 SGB III: 

  • Die Qualifizierung wird von einem zugelassenen Träger durchgeführt und 
  • die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.

Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 100 Prozent der Qualifizierungskosten und, wenn z.B. Fahrtkosten anfallen, zusätzlich auch diese.

Teilnahme an geförderter Weiterbildung von zuhause aus

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus können derzeit keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Die Agenturen für Arbeit fördern aber die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungslehrgängen auch dann, wenn digitale Lernformen wie zum Beispiel e-Learning oder virtuelle Klassenzimmer herangezogen werden. 

Wenn die Kurzarbeit endet

Sollten die Gründe für die Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit entfallen, endet automatisch auch die Qualifizierungsmaßnahme. Diese kann aber auch außerhalb der Kurzarbeit mit Förderung der Agentur für Arbeit fortgesetzt werden, und zwar sehr flexibel in Abstimmung mit dem Unternehmen. Auch die Qualifizierungskosten werden weiter gefördert. Zusätzlich erhält das Unternehmen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt .

(siehe auch Qualifizierungschancengesetz

Weitere Chancen bietet das Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (früher "WeGebAU") werden Weiterbildungen gefördert, die die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten zukunftsfähig machen oder entsprechend erweitern. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 Prozent der Qualifizierungskosten und bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgeltes erstattet. 

Mit seinem Angebot im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt das bfw bundesweit Unternehmen dabei, mit der Digitalisierung Schritt zu halten oder bedingt durch den Strukturwandel die Kompetenzen neu auszurichten oder weiter zu entwickeln.

Erfahren Sie mehr über das Qualifizierungschancengesetz

Downloads

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz

Clip des BMAS zum Gesetz:

Beratungshotline Kurzarbeit und Qualifizierung: 0175 1842 804 oder schreiben Sie uns: qualifizierung@bfw.de