Fördermöglichkeiten
Arbeitgeber/innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Arbeitssuchende / Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft (s. auch Bildungsgutschein). Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder an fachübergreifenden Weiterbildungen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ finanziell unterstützt.
Ausführliche Informationen unter www.begabtenfoerderung.de
Berufliche Rehabilitation
Alle Rentenversicherungsträger – die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) – werden unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ zusammengefasst.
Von den genannten Rentenversicherungsträgern können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Weitere Informationen zu den Anspruchvoraussetzungen und angebotenen Leistungen erhalten Sie über die nachfolgend gelisteten Webseiten der Rentenversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung
Bundesknappschaft/ Seekasse
Berufstätige / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz / „Meister-BAföG“
Das „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Ausführliche Informationen unter www.meister-bafoeg.info
Info Hotline des bmbf: 0800 6223634
Bildungsgutschein
Die berufliche Weiterbildung von beschäftigten oder arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Hierzu müssen interessierte Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsgutscheines
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um im Falle von Arbeitslosigkeit eine berufliche Eingliederung zu erreichen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
- Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
- Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die Förderung zugelassen sein.
Förderumfang
Durch die Vergabe eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Dazu zählen die Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sie möchten einen Bildungsgutschein erhalten, dann können Sie sich direkt an eine Geschäftsstelle vor Ort wenden. Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen bei den weiteren Schritten. Beachten Sie, dass Ihr Bildungsgutschein innerhalb einer Gültigkeitsfrist einzulösen ist oder neu beantragt werden muss.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie soll gezielt finanzielle Anreize setzen, um das Eigenengagement der Arbeitnehmer/innen zu erhöhen. Konkret soll mit der finanziellen Unterstützung die Weiterbildungsbeteiligung erhöht werden.
Informationen unter http://www.bildungsprämie.info
Info Hotline des bmbfw: 0800 2623000
Bildungskredit für Schüler und Studierende
Ergänzend zum Bafög können Schüler und Studierende zusätzliche Leistungen erhalten.
Informationen unter http://www.bildungskredit.de
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbil-dung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Ausführliche Informationen unter http://www.mags.nrw.de
Bildungsscheck Brandenburg
Seit dem 15. August 2009 wird im Land Brandenburg die Teilnahme an Maßnahmen der individuellen beruflichen Weiterbildung zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung mit dem „Brandenburger Bildungsscheck“ gefördert.
Das neue Förderinstrument des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie wendet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg sowie an Beschäftigte in Elternzeit, im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunalkombi“ oder mit Bezug von ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II.
Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 500 € zur Teilnahmegebühr, der Eigenanteil beträgt je nach Voraussetzungen 30 % bzw. 10 %. Die Erstattung beantragt das Bildungsunternehmen nach der Maßnahme bei der LASA Brandenburg GmbH.
Einkommensteuergesetz (EStG)
Gemäß Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien in Verbindung mit § 9 EStG sind im ausgeübten Beruf Fortbildungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzugsfähig und wirken damit steuermindernd.
Berufsbildungskosten können bis zu den Höchstgrenzen als Sonderausgaben durch Freibeträge geltend gemacht werden.
Jugendliche und junge Erwachsene
Die Agentur für Arbeit informiert Sie über ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Ausführliche Informationen unter http://www.arbeitsagentur.de
Soldaten/innen / Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer/innen, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen.
Ausführliche Informationen unter http://www.bfd.bundeswehr.de
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
WeGebAU ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Es richtet sich an:
- Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss und
- Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren einer angelernten Tätigkeit nachgehen und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Ältere Mitarbeiter/innen werden gefördert, wenn sie
- das 45. Lebensjahr vollendet haben und
- in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern
- beschäftigt sind.
Das bfw – Unternehmen für Bildung berät bundesweit Unternehmen und Arbeitnehmer/innen zum Förderprogramm WeGebAU und unterstützt sie dabei, den Förderantrag zu stellen und betriebliche Qualifizierungskonzepte zu entwickeln.
Kurzarbeit und Qualifizierung
Während der Kurzarbeit fördern die Agenturen für Arbeit die berufliche Weiterbildung der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen. Unterschieden wird in zwei Zielgruppen:
- Geringqualifizierte:
- Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren in angelernter Tätigkeit beschäftigt sind.
Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Qualifizierungskosten. - Fachkräfte:
Die Agenturen für Arbeit bezuschussen die Weiterbildung von Fachkräften in Höhe von 45-80 Prozent. Dabei ist u. a. die Betriebsgröße entscheidend.
Das bfw berät bundesweit Unternehmen und Arbeitnehmer/innen über das Förderprogramm „Kurzarbeit und Qualifizierung“, unterstützt die Antragstellung und die Entwicklung betrieblicher Qualifizierungskonzepte.
Download bfw-Flyer
Sozialpartnerinitiative Lebenslanges Lernen
Zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen können folgende Maßnahmen – auch in Kombination – gefördert werden:
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung
Zu diesen zählen:
- Stärkung der Beratungsstrukturen
- Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf
- Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis
- Kooperation in der Weiterbildung
- Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs
Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb
Zu diesen zählen grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung dienen.
Ausführliche Informationen unter http://www.regiestelle-weiterbildung.de
Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen regional und bundesweit Mittel für die Weiterbildung zur Verfügung.
Beispielhaft sind die Richtlinien „Gleichstellung“ und „Sozialwirtschaft“ genannt.
Das bfw berät bundessweit Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
